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Attraktives Sanieren

Wie das Land die Sanierung öffentlicher Gebäude attraktiver macht – und damit aktiven Klimaschutz betreibt.

Gemeinden, die Gebäude energetisch sanieren möchten, erhalten künftig doppelt Unterstützung: Zusätzlich zur staatlichen Förderung können die Landesbeiträge in Anspruch genommen werden. Dies hat die Landesregierung beschlossen.

Derzeit liegt die energetische Sanierungsrate der Gebäude in Südtirol bei rund einem Prozent. Die Klimastrategie Südtirol 2050 sieht für das Jahr 2020 mehr als eine Verdoppelung vor. Um das zu erreichen, soll die Sanierungsrate besonders im öffentlichen Bereich erhöht werden. „Schließlich haben die öffentlichen Verwaltungen eine Vorbildfunktion: Sanieren sie vermehrt öffentliche Gebäude energetisch, ist das auch für Private ein Anreiz“, erklärt LH Arno Kompatscher.

Öffentlichen Körperschaften ist es mit 1. Jänner 2020 möglich, die staatlichen Förderbeiträge des so genannten „Conto Termico“ mit einem Landesbeitrag in Höhe von bis zu 20 Prozent der zulässigen Kosten zu kumulieren. Das „Conto Termico“ ist ein Programm zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden, das vom staatlichen Energiedienstleister GSE verwaltet wird.

„Somit können öffentliche Gebäude, die energetisch saniert werden, sowohl vom GSE als auch vom Land gefördert werden und damit eine insgesamt höhere Förderung erhalten“, fasst der LH zusammen. Zusammengenommen könne der Förderbetrag dabei bis zu 85 Prozent der zulässigen Kosten erreichen. Das sei eine gute Möglichkeit für die Gemeinden, klimafreundlich und langfristig kostensparend zu investieren, so Kompatscher. Auch Umweltlandesrat Giuliano Vettorato unterstreicht die Bedeutung der Maßnahme: „Mit einer energetischen Gebäudesanierung werden die Heizkosten und der CO2-Ausstoß gesenkt, zugleich steigt das Behaglichkeitsgefühl und der Wert der Immobilie. Indem wir die öffentlichen Verwaltungen dabei unterstützen, leisten wir einen Beitrag zu aktivem Klimaschutz.“

Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um eigene oder von der öffentlichen Körperschaft verwaltete Gebäude handelt und dass die Kosten für die Sanierung von der öffentlichen Verwaltung getragen werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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