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„Eine Katastrophe“

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Mit dem Überhandnehmen der Vermietungen über Airbnb wird sich bald auch der Landtag befassen. Das Team K hat einen entsprechenden Beschlussantrag eingebracht. Auch weil die Landesregierung hier untätig ist. 

Von Thomas Vikoler

Der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger (Team K) macht jeden Samstag dieselbe Beobachtung: „Am Bozner Kornplatz wandeln Leute mit Trolleys auf der Suche nach einem Appartement auf Airbnb und anderen Buchungsplattformen. Für die gewerblichen Beherbergungsbetriebe ist das eine Katastrophe“.

Köllensperger spricht von einem Phänomen, das laut der jüngsten Tourismusstudie im Auftrag der Gemeinde Bozen einschneidende Auswirkungen auf das Wohnen in der Landeshauptstadt hat. Die Studie von Alois Kronbichler und Linda Osti geht davon aus, dass in Bozen bis zu 800 Betten in über Airbnb und andere Portale vermietet werden. Vielfach ohne Abführung der Orts- bzw. Kurtaxe, möglicherweise auch ohne Versteuerung der Einnahmen.

Der Mangel an leistbaren Mietwohnungen in Bozen sei auch auf Airbnb & Co. zurückzuführen, heißt es in der Studie.

Bereits vor deren Veröffentlichung hat die Landtagsfraktion des Team K einen Beschlussantrag mit dem Titel „Ortstaxe für Airbnbn&Co-Gäste“ eingebracht. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, mittels Anpassung bzw. Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Quellen dafür Sorge zu tragen, dass über Airbnb und andere Portale gebuchte Übernachtungen – wie jede andere in Hotels und Pensionen – polizeilich gemeldet werden müssen. Laut Auskunft der Quästur gelte die Registrierungspflicht im Sinne von Art. 109 des Einheitstextes für die Öffentliche Sicherheit aus dem Jahre 2018 auch für „unkonventionelle Beherbergungsbetriebe“. Also unabhängig davon, ob es sich um einen gewerblichen oder nicht-gewerblichen handelt.

Außerdem müssten, so der Beschlussantrag des Team K, die Vermieter zur Abführung der Kurtaxe verpflichtet werden. Hier verweist das Team K auf das entsprechende Landesgesetz Nr. 9 aus dem Jahre 2012, mit dem sie eingeführt wurde.

Die Landesregierung war in dieser Materie vergleichsweise passiv – ganz im Gegensatz etwa zu Tirol. Dort hat der Landtag im Juli eine Novelle des Aufenthaltsabgabegesetzes einstimmig beschlossen, der eine Registrierungspflicht für Online-Plattformen wie Airbnb vorsieht. Eingebracht hatte den Antrag die türkis-grüne Landesregierung. Umgesetzt ist der Beschluss bisher freilich nicht.

Diese Woche forderte der Bozner Tourismusstadtrat Stephan Konder (SVP) in der TAGESZEITUNG eine Gesetzesänderung auf Landesebene, die es ermöglichen soll, Airbnb & Co. als Steuersubstitut zu verpflichten. Das viel kritisierte kalifornische Online-Unternehmen sollte demnach für alle Betten, die es vermittelt, die Ortstaxe einheben und abführen.

„Die Verpflichtung zum Steuersubstitut wäre durchaus in unserem Sinne“, sagt Paul Köllensperger, „man sollte aber auch darüber nachdenken, eine allgemeine Lizenzpflicht für Vermietungen unter 30 Tagen einzuführen.“

Die ursprüngliche Idee von Airbnb, die Vermittlung der Vermietung der eigenen Wohnungen für eine andere, sei inzwischen ohnehin obsolet und einem reinen Geschäftsmodell gewichen, betont Köllensperger.

Der Beschlussantrag seiner Landtagsfraktion sollte im Jänner im Landtag behandelt werden.

 

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Kommentare (2)

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  • exodus

    Nachdem dieses Vermietungssystem von öffentlicher Stelle nicht besonders beachtet wird, ist das für viele Vermieter eine ideale, sehr profitable, Einnahmequelle. In meiner Wohngegend bekomme ich dies täglich mit und ärgere mich, da
    ich ein ehrlicher Steuerzahler bin und alle anfallenden Steuern und Abgaben immer bezahlt habe. Wie funktioniert eigentlich das Finanzsystem in Italien?

  • besserwisser

    und in bei den normalen vermietern wird wegen jeder kleinigkeit rumgeeiert …
    mittlerweile wissen auch die zuschliessenden privatzimmervermieter: am besten und am ertragreichsten funtkioniert es mit airbnb ….
    keine probleme nur inkasso, das system ist genial, und ausser dem kölle überreisst es wieder einmal niemand, weil sie ja ständig selfies machen müssen …..

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