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Der Vergleich

Überwachungsvideo im Fall Facchini

Das erste Urteil am Landesgericht mit der Kronzeugenregelung für korrupte Beamte ist besiegelt. Marco Facchini, der weiter für den Sanitätsbetrieb tätig ist, muss nun aber mit einer Entlassung rechnen.

Von Thomas Vikoler

Das „spazzacorrotti“-Gesetz, eingeführt von der Regierungskoalition Lega/5Stelle, ist darauf angelegt, das Band der Korruption zu durchtrennen. Für bestochene Beamte, die gegen ihre Bestecher aussagen, gibt es bis zu drei Drittel Strafnachlass für Kooperation. Und zusätzlich die Möglichkeit, Strafen unter vier Jahren im Sozialdienst abzuleisten.

Marco Facchini, Angestellter des Sanitätsbetriebs Bozen, hat dieses Angebot genutzt. Im September machte der Beamte gegenüber der Staatsanwaltschaft eine umfassende Aussage gegen sieben der neun mit ihm beschuldigten Unternehmer. Facchini räumte ein, von ihnen insgesamt 9.908 Euro an Schmiergeld kassiert zu haben.

Nun schlossen Facchinis Anwälte Giancarlo Massari und Alessandro Melchionda für ihn am Landesgericht einen gerichtlichen Vergleich über zwei Jahren Haft wegen Bestechung. Eigentlich liegt die Mindeststrafe für diesen Tatbestand bei sechs Jahren.

Facchini war im März 2018 unter Bestechungsverdacht verhaftet worden. Bekanntheit erlangte sein Fall durch ein von der Finanzwache veröffentlichtes Video, in dem zu sehen ist, wie Facchini in seinem Büro von einem Besucher Geld entgegennimmt. Er selbst sagte später gegenüber den Ermittlern aus, es habe sich um das Entgelt für einen privaten Möbelverkauf gehandelt.

Inzwischen hat er eingeräumt, dass es sich um Schmiergeld handelte.

Die belastenden Aussagen Facchinis sind für die mitbeschuldigten Unternehmer (außer für jene zwei, die er entlastet hat, und deren Verfahren nun eingestellt werden) freilich schwer zu entkräften. Im Februar findet die nächste Vorverhandlung für sie statt. Es ist damit zu rechnen, dass einige von ihnen selbst gerichtliche Vergleiche abschließen.

Wie geht es nun weiter für den Kronzeugen? Laut seinem Anwalt Giancarlo Massari tut Facchini nach seiner gerichtlich erwirkten Wiedereinstellung weiter Dienst im Bozner Krankenhaus, allerdings in einer isolierten Position. Der 38-jährige verrichtet in einem kleinen Zimmer seine Arbeit, mit öffentlichen Ausschreibungen hat diese nichts mehr zu tun.

Der abgeschlossene gerichtliche Vergleich wird in einigen Monaten in Rechtskraft erwachsen. Anschließend muss Facchini damit rechnen, dass ihm der Sanitätsbetrieb kündigt. Wegen der Haftstrafe von zwei Jahren.

Ein weiteres Mal ins Gefängnis muss der Bozner wegen dieser nicht. Er liegt – nach Abzug der abgebüßten Untersuchungshaft – weit unter der zweijährigen Bewährungsgrenze.

 

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