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Die Entschädigungen

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Während sich Trenitalia weigert, hat die SAD mit der Verbraucherzentrale eine Qualitätscharta für die Zugdienste vereinbart. Unter anderem werden Menschen mit Behinderung bei Problemen mit 35 Euro entschädigt.

von Heinrich Schwarz

Die SAD nimmt eine Vorreiterrolle ein. Sie ist nach eigenen Angaben das italienweit erste Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr, das im Einvernehmen mit dem Verbraucherschutz eine Qualitätscharta aufgelegt hat. In dieser Charta werden die konkreten Rechte und Pflichten der Fahrgäste aufgelistet. Gestern wurde das Abkommen vorgestellt.

Die Qualitätscharta betrifft nur die Eisenbahndienste der SAD. Das Gatterer-Unternehmen versichert allerdings, dass die Busdienste folgen werden.

Bei der Qualitätscharta handle es sich de facto um einen Vertrag zwischen der SAD und den Nutzern, hieß es gestern vom Unternehmen. „Wir nähern uns damit einem modernen Konsumentenschutz. Es gibt zwar seit Jahren ein Gesetz, das eine Qualitätscharta vorsieht, allerdings ist eine solche bisher noch nie realisiert worden“, sagt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol.

WAS DIE CHARTA KONKRET ENTHÄLT, LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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