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Geld für Asbestsanierung

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Ab 2. September sind die Ansuchen um eine Landesförderung für Asbestsanierungen wieder möglich. Der Beitrag umfasst 70 Prozent der anerkannten Kosten.

Der Fördertopf für das Ansuchen um eine Asbestsanierung an Wohngebäuden wird wieder geöffnet. Zwischen 2. September und 2. Dezember 2019 kann im zuständigen Landesamt (Technisches Amt für den geförderten Wohnungsbau) um einen Landesbeitrag für den Abbau und die Entsorgung von Asbest für bestehende Wohngebäude und zugehörige Nebengebäude angesucht werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hin.

„Um in den Genuss der Förderung im Ausmaß von 70 Prozent der zugelassenen Spesen zu kommen, muss das entsprechende Gesuch vor Tätigung der jeweiligen Ausgaben samt detailliertem Kostenvoranschlag an das Landesamt übermittelt werden. Der Beitrag wird bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro gewährt“, so die VZS.

Alternativ zum Landesbeitrag könne ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten in Anspruch genommen werden. Weitere Details sind im Infoblatt der Verbraucherzentrale „Förderungen im Baubereich“ und im „Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale“ enthalten.

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