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Der Fingerbeißer

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Er biss einem Mann einen Finger ab und verübte Ende Jänner in Kastelbell einen Mordversuch. War der 42-Jährige aus dem Vinschgau beides Mal zurechnungsfähig?

von Thomas Vikoler

Im Jahre 2011 wurde er Opfer eines Autounfalls (er wurde überfahren, erlitt schwere Kopfverletzungen) und seitdem hat sich einiges verändert im Leben des heute 42-Jährigen. Er hat Gedächtnislücken und verhält sich manchmal mehr als sonderbar – mit strafrechtlichen Folgen.

Im vergangenen Jahr biss er einem Bekannten im Zuge eines Streits einen Zeigefinger ab. Der Finger musste amputiert werden und gegen den Beißer erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen schwerer Körperverletzung.

Ende Jänner verübte der im Vinschgau wohnhafte Albaner – nach der derzeitigen Einschätzung der Staatsanwaltschaft – einen Mordversuch: Auf einem Feldweg in Kastelbell fuhr er gleich dreimal (in zeitlichen Abständen) einen 40-jährigen Mazedonier an, der dort mit dem Hund unterwegs war.

Angeblich wollte sich der Täter, der daraufhin von den Carabnieri verhaftet wurde, für einen „Verrat“ gegenüber der Polizei rächen.

Seit einigen Tagen ist der 42-Jährige in den Hausarrest überstellt worden, die Verletzungen des Opfers erwiesen sich als weniger schwerwiegend als ursprünglich angenommen.

Zu beiden Fällen stellt sich die Frage: War der 42-Jährige aus dem Vinschgau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig oder nicht?

Im ersten Fall – der Fingerbiss – hat sie ein von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler beauftragter Psychiater bereits beantwortet: Zurechnungsfähig und somit voll schuldfähig.

Auf der nächsten Verhandlung am 20. April soll das Gutachten präsentiert werden. Der Sachverständige der Verteidigung hat Zweifel am bisher vorliegenden Ergebnis angemeldet. Er spricht von einer Persönlichkeitsveränderung des Begutachteten infolge des Autounfalles.

Verteidiger Nicola Nettis will bei der Verhandlung am 20. April auch den Mordversuch ins Spiel bringen. Beide Fälle seien gemeinsam zu betrachten. Der Mordversuch gewissermaßen als Eskalationsstufe des Fingerbisses.

Erst einmal zeigt sich Nettis zufrieden, dass sein Mandant nicht mehr im Gefängnis sitzen muss.

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