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Umkämpfter Gebetsraum

Ein Bozner Unternehmer kämpft gegen einen Gebetsraum des Vereins Famiglie Magrebine im Stockwerk über seinem Betrieb. Auch mit einer Strafanzeige, die nun zu einer Frage führt: Wurde die Personen-Einschränkung laut Flughafen-Risikoplan eingehalten?

Von Thomas Vikoler

Es gab eine längere politische Diskussion und am Ende eine Baukonzession im Sanierungswege: Im Jahre 2016 erhielt der Verein Famiglie Magrebine die Erlaubnis der Stadt Bozen, in einem Gebäude in der Voltastraße 1/F einen Vereinssitz mit Gebetsraum zu betreiben. Am 7. November 2016 wurde die Bewohnbarkeitserklärung ausgestellt.

Einem Nachbar, dem Inhaber einer Klein-Druckerei im Stockwerk darunter, gefielen die Aktivitäten des Vereins überhaupt nicht. Er machte im Jahre 2017 eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft: Darin brachte er zur Kenntnis, dass in dem Gebäude die urbanistischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kulturellen Einrichtung/Gebetsraumes fehlten. Wennschon müsste die Räumlichkeiten für den terziären Sektor umgewidmet werden, denn eigentlich ist die Gewerbezone in Bozen Süd der gewerblichen Nutzung (wenn auch mit Ausnahmen) vorbehalten.

Im Grunde genommen ein Vorwurf gegen die Gemeinde Bozen, welche die Bau- und Benutzungsgenehmigng ausgestellt hatte. In der Eingabe bemängelte der Druckerei-Unternehmer einen zweiten Umstand: Der Vereinssitz werde regelmäßig von mehr als Personen genutzt.

Tatsächlich enthält Baukonzession Nr. 414/2016 die Auflage, dass die Räumlichkeiten von höchstens zehn Personen genutzt werden dürften. Wegen der Vorgaben des Flughafen-Risikoplanes, Zone C, zur Einschränkung der „anthropischen Belastung”.

Die Staatsanwaltschaft leitete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Vorsitzenden des Vereins Famiglie Magrebine, ein. Im Oktober vergangenen Jahres beantragte sie dessen Archivierung. U.a. mit der Begründung, dass der Präsident „im guten Glauben”, auf der Grundlage einer von der Gemeinde Bozen ausgestellten Baugenehmigung, gehandelt habe.

Der Druckerei-Unternehmer stellte sich gegen den Archivierungsantrag, am Donnerstag fand am Landesgericht die dazugehörige Verhandlung statt.

Dabei beklagte sein Anwalt, dass die Staatsanwaltschaft den Aspekt der „antrophischen Belastung” in ihrem Archivierungsantrag weitgehend unberücksichtigt gelassen habe. Denn laut Artikel 44 des staatlichen Einheitstexte zum Bauwesen stellt die Missachtung einer Baukonzession eine Straftat dar. Geahndet mit einer Geldstrafe von bis zu 20.658 Euro.

Zur Untermauerung lieferte der Unternehmer Beweismaterial: Fotos und Videos, die angeblich zeigen, dass sich zeitweise – während des Ramadans und beim Freitagsgebet – wesentlich mehr als die erlaubten zehn Personen in den Vereinsräumen aufhielten. Von 50 bis zu 400, wie es im Einwand zum Archivierungsantrag heißt. Dadurch seien auch Bestimmungen zum Feuerschutz und zum behindertengerechten Zugang verletzt worden.

Die Carabinieri führten im Juni vergangenen Jahres eine Kontrolle durch. Da waren allerdings weniger als zehn Personen im Gebetsraum. Der Nachbar wendet ein, dass die Überprüfung zum falschen Zeitpunkt (mittags) stattgefunden habe. Am Abend war der Parkplatz vor dem Gebäude, wie mit Fotos dokumentiert, voll.

Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler muss nun entscheiden, ob das Verfahren gegen den Vereinspräsidenten eingestellt wird oder die Staatsanwaltschaft zusätzliche Ermittlungen zum weiterhin genutzten Vereinssitz durchführen muss.

Bemerkenswert ist dennoch die restriktive Vorgabe der Gemeinde in der Baukonzession mit der erlaubten Anwesenheit von gerade zehn Personen. Wohl eine Reaktion auf die politischen Polemiken um den Gebetsraum. Für das Einkaufszentrum Twenty, das in der selben Flughafen-Risikozone liegt, wurden 500 Personen erlaubt. Rekurse der Twenty-Eigentümer dagegen behängen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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