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War Franz Ploner wählbar?

Der Wahlbestätigungsausschuss des Landtags hat sich mit einer heiklen Personalie zu befassen: War Franz Ploner,Neo-Abgeordneter des Teams Köllensperger,überhaupt wählbar?

von Matthias Kofler

Der Wahlbestätigungsausschuss des Südtiroler Landtags hat am Montag seine Arbeit aufgenommen. Das siebenköpfige Gremium hat die Aufgabe, die Erklärungen zu überprüfen, die jeder neugewählte Abgeordnete über die von ihm in öffentlichen oder privaten Körperschaften bekleideten Ämter und Stellen abgeben muss.

Die gesamte Ermittlungstätigkeit des Ausschusses zielt darauf ab festzustellen, ob gegenüber den neugewählten Abgeordneten Unwählbarkeits- oder Unvereinbarkeitsgründe vorliegen oder nicht.

Besonders heikel ist die Personalie des Neo-Abgeordneten Franz Ploner, der als Drittgewählter des Teams Köllensperger in den Landtag eingezogen ist. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der ärztliche Leiter des Krankenhauses Sterzing und Primar der Abteilung für Anästhesie und Schmerztherapie überhaupt wählbar war. Auf jeden Fall aber liegt beim Neo-Abgeordneten des Teams Köllensperger ein Unvereinbarkeitsgrund vor, den er beseitigen muss, um weiterhin sein Mandat ausüben zu können.

Aus dem Sanitätsbetrieb heißt es, dass der Fall Ploner „in einer Grauzone“ liege. In den Rechtsämtern von Land und Landtag will man derzeit noch keine Bewertung abgeben und verweist auf die laufenden Untersuchungen des Wahlbestätigungsausschusses.

Das Landesgesetz Nr. 14 aus dem Jahr 2017 listet unter Artikel 8 die Gründe der Nichtwählbarkeit auf. So können die Bediensteten der Region oder der Provinz Bozen, die einen Führungsrang innehaben oder die jedenfalls Diensten oder Ämtern dieser Verwaltungen vorstehen, nicht für den Landtag kandidieren. Es sei denn, sie kündigen vor der Hinterlegung der Kandidatenliste oder treten in den bezahlten Wartestand. Strittig ist, ob Franz Ploner als ärztlicher Leiter des Krankenhauses Sterzing – und damit als Führungskraft – in diese Kategorie fällt. Der Sanitätsbetrieb ist eine Hilfskörperschaft des Landes. Gilt der Unwählbarkeitsgrund – streng genommen – nur für Landesangestellte oder auch für Sabes-Angestellte?

Christian Kofler, Personalchef des Sanitätsbetriebes, sagt auf Nachfrage: „Das Gesetz spricht ausdrücklich nur von Führungskräften der Region und der Provinz und nicht dezidiert von Führungskräften des Sanitätsbetriebes, also ist es Auslegungssache. Wir bewegen uns ein bisschen in einem Graubereich. Nach meinem persönlichen Dafürhalten war Planer wählbar. Eine Entscheidung wird jetzt die Kommission treffen.“

Zum Vergleich: Stefan Perini, Direktor des Arbeitsförderungsinstitutes AFI, das ebenfalls als Landes-Hilfskörperschaft eingestuft wird, musste für seine Kandidatur auf der Liste der Grünen in den unbezahlten Wartestand treten.

Franz Ploner hingegen hat weder vor der Hinterlegung der Kandidatenliste noch nach geglückter Wahl ins Hohe Haus die Arbeit im Krankenhaus Sterzing ruhen gelassen und übt dort nach wie vor seine Führungsfunktion aus.

Der Wahlbestätigungsausschuss hat nun anhand der von Franz Ploner vorgelegten Ersatzerklärungen festzustellen, ob beim Abgeordneten ein Nichtwählbarkeitsgrund vorliegt. Wenn ja, dann müsste seine Wahl in den Landtag annulliert werden.

Dies hätte erhebliche Folgen, auch auf die Zusammensetzung der künftigen Landesregierung. Die bei der Konstituierung festgestellte Zusammensetzung des Landtags müsste nachträglich korrigiert werden, da einer der Abgeordneten nicht wählbar war. Da mit Francesca Schir eine Frau auf der Köllensberger-Liste nachrückt, würde der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Landtag steigen. Das heißt auch, dass mindestens drei Frauen der Regierung angehören müssen. Zudem könnte das Team Köllensperger auch als potentieller Koalitionspartner der SVP wieder ins Spiel kommen, da es nun eine vom Autonomiestatut vorgeschriebene Italienerin in den eigenen Reihen hätte.

Parteichef Paul Köllensperger ist überzeugt, dass Ploner wählbar war. Dies habe sich Ploner auch mittels eines Gutachtens bestätigen lassen. „So stümperhaft sind wir nicht.“

In jeden Fall liegt bei Franz Ploner ein Unvereinbarkeitsgrund vor. Unter Artikel 9 heißt es, dass die Funktion eines Bediensteten einer öffentlichen Körperschaft – wie etwa des Sanitätsbetriebes – nicht mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten vereinbar ist. Ploner ist nach wie vor als Primar im Krankenhaus Sterzing tätig, wird aber im kommenden Jahr in den Ruhestand treten. Der Wahlbestätigungsausschuss dürfte aller Voraussicht nach ein Untersuchungsverfahren einleiten und Franz Ploner um eine Beseitigung des Unvereinbarkeitsgrundes innerhalb 15 Tagen ersuchen: Der Abgeordnete des Teams Köllensperger kann entweder seine Arbeit als Arzt niederlegen – sollte er zu diesem Zeitpunkt nicht in Pension sein – oder auf sein Landtagsmandat verzichten.

Am Ende ihrer Ermittlungstätigkeit, die innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden muss, legt der Wahlbestätigungsausschuss dem Landtag einen Schlussbericht und eine begründete Beschlussempfehlung vor. Mit dieser Beschlussempfehlung wird entweder die Bestätigung der Wahl oder die formelle Feststellung des Vorliegens eines Unwählbarkeitsgrundes mit der sich daraus ergebenden Annullierung der Wahl und dem Verfall vom Amt oder, als weitere Alternative, die formelle Feststellung des Vorliegens eines Unvereinbarkeitsgrundes vorgeschlagen.

Im Falle einer Unvereinbarkeit könnte Franz Ploner also auf Zeit spielen. Die definitive Entscheidung über das Vorliegen eines Unwählbarkeits- oder Unvereinbarkeitsgrundes steht auf alle Fälle dem Landtag zu, der den von dem Wahlbestätigungsausschuss vorgelegten Bericht samt den einzelnen Beschlussvorschlägen überprüft und die entsprechenden Entscheidungen trifft.
Der Ausschuss hat am Montag einstimmig Ricardo Dello Sbarba (Grüne) zu seinem Vorsitzenden gewählt. Zur Vizepräsidentin wurde, ebenfalls einstimmig, Maria Elisabeth Rieder (Team Köllensperger) gewählt, zum Schriftführer, bei einer Enthaltung, Helmut Tauber (SVP). Außer den Genannten gehören dem Ausschuss Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner und Josef Noggler von der SVP sowie Carlo Vettori von der Lega an.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • andreas

    Südtirols neue bzw. andere Politik. 🙂
    Was soll an Taschenspielertricks eigentlich neu sein?
    Er darf nicht gleichzeitig als Primar und Abgeordneter tätig sein, unabhängig davon, ob er 3 Tage danach in Pension gehen würde.
    Für was steht diese Partei eigentlich oder anders gefragt, warum wurde eigentlich die Forderung die Fraktionsgelder zu streichen zurück genommen?

  • ostern

    Warum hat man vor einien Jahren einen Arzt der SVP
    zugelassen. Ist wohl ein Dorn im Auge der SVP!

  • prof

    Einen Arzt braucht es auf jeden Fall im Landtag,möglichs einen Neurologen,denn bei einigen Abgeordneten/innen wäre eine Behandlung des Hirns unbedingt notwendig.

  • andreas

    Das wird Ploner aber freuen, solche Anhänger zu haben. 🙂
    Gut, die momentanen 15.000-20.000 Euro monatlich sicherlich auch.
    Bekommt er dann eigentlich seine Rente zusätzlich zum Abgeordnetengehalt und will sich dabei um sozialen Ausgleich und mehr Gerechtigkeit kümmern, richtig?

  • steve

    @ andreas ja so isses! Für das Geld durfte er früher anderen beim Schlafen zuschauen jetzt darf er dafür selber schlafen! 🙂

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