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Der Zerzer-Plan

 

Die Anästhesie-Abteilung am Krankenhaus in Bozen soll personell aufgestockt werden. Leichtere Eingriffe sollen in anderen Spitälern durchgeführt werden.

Die Generaldirektion des Sanitätsbetriebes informierte die Bezirksdirektion und die zwölf Chefärzte der chirurgischen Disziplinen des Krankenhauses Bozen über die Engpässe an der Anästhesie.

Laut Sanitätsbetrieb sei die Personalsituation zwar angespannt, die Bevölkerung müsse aber keinesfalls bangen, nicht qualitativ hochstehend und zeitgerecht behandelt zu werden.

Um die Betreuung der Bevölkerung bestmöglich aufrecht erhalten zu können, wird noch in diesem Jahr die Erhöhung des Stellenplanes genehmigt, kündigt der Sanitätsbetrieb an.

Die Direktion hatte bereits im Sommer dieses Jahres, auf der Grundlage einer von der Landesregierung genehmigten Stellenplan-Erhöhung um 55 Vollzeitstellen, eine landesweite Analyse des Bedarfes auf den Weg gebracht.

Es steht mittlerweile fest, dass die Anästhesie-Bozen, aktuell mit einem Stellenplan von 36 Vollzeit- und einer Chefarztstelle, einer dringenden Erhöhung bedarf. Gleichzeitig wird von der Sanitätsdirektion mit den verantwortlichen Stellen im Betrieb analysiert, ob leichtere Eingriffe auch in anderen Krankenhäusern durchgeführt werden können. Weitere Maßnahmen sind der Abschluss von Konventionen um kurzfristig Fachkräfte zu verpflichten und die zügige Ernennung eines OP-Managers.

Neuigkeit gibt es auch in Bezug auf die Landesweite Vormerkungsstelle.

Luca Armanaschi, Abteilungsdirektor für Krankenhausbetreuung, informierte die anwesenden Gewerkschaftsvertreter und -vertreterinnen über die konkrete Umsetzung der landesweiten Vormerkungsstelle.

Eine Reihe von Maßnahmen sei bereits auf den Weg gebracht worden; so könnten mittlerweile landesweit und online Leistungen der Augenheilkunde, Dermatologie, HNO, Allgemeinchirurgie sowie auch Physiatrische Visiten und Koloskopien vorgemerkt werden, in Kürze kommen noch neurologische und konventionelle Radiologie-Leistungen dazu.

Geplant ist 2019 die schrittweise Migration der unterschiedlichen Vormerkagenden in das einheitliche Vormerkprogramm, flankiert von den nötigen organisatorischen und personellen Maßnahmen.

Innerhalb Juni 2020 wird in Südtirol eine einzige landesweite Vormerkungsstelle operativ sein, mit 2 dezentralen Arbeitsstätten (Bozen und Brixen), die rund 1,4 Mio. Eingangstelefonate bearbeiten wird. Ein automatisches Erinnerungssystem startet bereits mit Anfang 2019 und wird nach und nach ausgeweitet. Die Telefonsysteme werden zusammengelegt und integriert, mit dem Ziel, eine landesweit einheitliche Nummer für die Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Der Beschluss für dieses wichtige Projekt wurde diese Woche von der Betriebsdirektion gefasst.

Was das Vergabeverfahren für Haftpflichtversicherung anbelangt, so ist die Zuschlagserteilung erfolgt.

Die Zuschlagserteilung der Vergabe für die Haftpflichtversicherung des Betriebes wurde mit Beschluss dieser Woche an die UNIQA Österreich Versicherungen AG, als einziger Teilnehmerin am offenen EU Verfahren und einzige Bietende, genehmigt.

Der Beschluss wird nach der Überprüfung aller Erklärungen und gesetzlich vorgesehenen Unterlagen von Seiten der Vergabeagentur wirksam.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • franz

    Wie ich bereits zum Thema: “das-vormerkzeiten-Problem“ geschrieben habe.
    https://www.tageszeitung.it/2018/10/21/das-vormerkzeiten-problem/#comment-388855
    abgesehen von den Personal Poblem sollte erst einmal die Rechtmäßigkeit vom Nachfolger von Thomas Schael, sowie die den Nachfolger von LH und Landesrätin Stocker geklärt werden.
    Pöder kündigt Rekurs an.
    https://www.tageszeitung.it/2018/09/28/poeder-mahnt-lh-ab/#comment-386225
    Wie “rai südtirol“ vom 17.10.2018 20:00 berichtet hat der M5s zur Ernennung von Zerzer als Generaldirektor eine Parlamentarische Untersuchung eingeleitet.
    Sowie Abfertigung von Dr Scheal.
    Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof untersucht jetzt die Abschlagszahlung in Höhe von 184.000 Euro an Thomas Schael.
    Nachdem die Süd-Tiroler Freiheit eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht hat, „um die Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern“ (so Sven Knoll), welche durch die Abschlagszahlung von 184.000 Euro an den Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, Thomas Schael, verursacht würde, hat der Rechnungshof den Fall der regionalen Staatsanwaltschaft übermittelt.
    https://www.tageszeitung.it/2018/08/22/die-akte-schael/

  • franz

    Die Landesregierung weigert sich, die Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Thomas Schael offenzulegen.
    Thomas Schael ist von der Landesregierung eine Abschlagzahlung in Höhe von 184.000 Euro für die vorzeitige Beendigung seines Arbeitsvertrages geboten worden.
    Nach der Meinung von Arbeitsrechtsexperten und der Süd-Tiroler Freiheit war diese Zahlung „ungerechtfertigt hoch“, da Schael „durch eigenes Verschulden“ die Vertragsauflösung herbeigeführt habe.
    Die Süd-Tiroler Freiheit hat daraufhin eine Eingabe beim Rechnungshof wegen Verschwendung von Steuergeldern getätigt.
    Die Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit reichte auch eine schriftliche Anfrage bei der Landesregierung ein, mit der sie die Offenlegung der Vereinbarung verlangte.
    Die Landesregierung weigert sich jedoch, die Daten nachzukommen, berichtet Sven Knoll am Montag.
    https://www.tageszeitung.it/2018/10/08/der-geheimvertrag/
    Knoll .
    “Die Landesregierung habe es verabsäumt, den Vertrag mit Schael so abzuschließen, dass dieser bei eigenem Verschulden ohne goldene Abfertigung hätte gekündigt werden können. Nicht nur Schael, sondern auch die Landesregierung habe den Bürgern, besonders den Ärzten und Patienten, großen Schaden zugefügt. […]
    “ Frau Landesrätin Stocker auf “rai südtirol“ 31.07.2018 20:00 bezüglich Abfertigung von Schael :: “könnte man Schael irgendwelchen verursachten Schäden, Fehlentscheidungen, inkompetente Handlungen schlechte Bilanz vorwerfen, wären wir nicht zu dieser in dieser Höhe Abfertigung verpflichtet 😕
    Da das nicht zutrifft gelten die üblichen Vertragsbedingungen . so Frau Stocker:
    nach dem Motto von Frau Stocker “ [..]

    “Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen“

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