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Der Bankomat-Betrug

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Ein Soldat ist zu acht Monaten Haft verurteilt worden – weil er mit der Bankomat-Karte seine Kameraden Geld behoben hat.

(tom) In der Schlussverhandlung am Landesgericht hat der Angeklagte noch einmal seine Unschuld beteuert.

Nein, er habe am Abend des 22. März 2014 nicht mit der Bankomat-Karte eines mit ihm in der Alpini-Kaserne es 5. Regiments in Sterzing stationierten Kameraden 1.000 Euro abgehoben.

Doch Richter Stefan Tappeiner kam bald darauf zu einem anderen Schluss.

Er verurteilte den Obergefreiten zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten Haft wegen Bankomat-Betrugs.

Überführt wurde der Soldat demnach durch seine Jacke.

Der im Gesicht nicht erkennbare Mann, der das Geld an jenem Abend an der BTB-Filiale in Sterzing abhob, trug die gleiche Jacke wie jene, die beim Angeklagten später beschlagnahmt wurde.

Das Militärgericht Verona war ebenfalls zum Schluss gekommen, dass er seinem Kommilitonen die Bankomatkarte und den getrennt aufbewahrten PIN gestohlen hatte.

Allerdings wurde das Verfahren aus formellen Gründen (fehlende Anzeige des Kommandanten) eingestellt.

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