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Zuhälter in Terenten

zuhälter(Symbolbild 123RF Stock Foto)

Bei einem Urlaub in Terenten holte einen Österreicher seine Vergangenheit als Zuhälter in Rimini ein. Er wurde von den Carabinieri verhaftet. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß, der Prozess gegen ihn wird neu aufgerollt.

von Thomas Vikoler

Es sollte ein gemütlicher Wanderurlaub mit der Ehefrau im beschaulichen Terenten werden.

Doch dann kamen, mitten in der Nacht, die Carabinieri von Brixen. Sie waren ausgestattet mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bologna aus dem fernen Jahr 2006. Der inzwischen 54-Jährige, der in Graz als Unternehmer tätig ist, wurde urplötzlich von seiner Vergangenheit eingeholt.

Der Mann war laut einem Urteil des Landesgerichts Bologna zwischen 1989 und 1993 ein Zuhälter (ob seine jetzige Ehefrau davon wusste, ist nicht bekannt). Für das männliche Adria-Publikum organisierte er Prostituierte aus Österreich und verdiente sich dabei eine goldene Nase: 200.000 Lire (rund hundert Euro) pro Prostituierter (und das waren bis zu 40) und Nacht. Zunächst lenkte der Mann seine Geschäfte von Bologna, später von Österreich aus.

Dann verabschiedete er sich aus dem Geschäft mit dem Sex, ging in sich, las Bücher und wurde (erfolgreicher) Unternehmer.

Am Montag wurde der 54-Jährige nach knapp zwei Monaten U-Haft wieder aus dem Gefängnis entlassen, möglicherweise für immer. Und das, obwohl er in Italien eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren absitzen müsste: Acht Jahre wegen Zuhälterei mit Bandenbildung, eineinhalb Jahre wegen eines Drogendelikts.

Ende Juni beauftragte der Verhaftete die Bozner Nicola Nettis und Andreas Tscholl als Vertrauensanwälte. Ihnen ist es inzwischen gelungen, ihren Mandaten aus der Haft zu befreien und eine Wiedereinsetzung der Fristen, wie es im Fachjargon heißt, zu erreichen. Anders ausgedrückt: Der Prozess gegen den mutmaßlichen Zuhälter muss in Bologna neu aufgerollt werden.

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Unternehmer, zumindest theoretisch, nicht über den Schuldspruch des Landesgerichts Bologna aus dem Jahr 2004 Kenntnis hatte und somit nicht willentlich auf eine Berufung gegen die acht Jahre Haft verzichtet hat. Es gibt jedenfalls keinen Nachweis dafür, dass sein damaliger Pflichtverteidiger ihn über den Schuldspruch in Italien informierte. Tatsächlich dürfte der Österreicher den Ausgang des Prozesses sehr wohl mitbekommen haben, doch das zählt in diesem Fall nicht: Es waren insgesamt 14 Personen mit angeklagt, gegen mehrere von ihnen wurden anschließend Haftbefehle erlassen.

Innerhalb von 30 Tagen werden die Verteidiger Nettis und Tscholl nun Berufung gegen den Schuldspruch aus dem Jahr 2004 einlegen, der Prozess muss faktisch neu geführt werden. Mit einem für den Österreicher günstigen Ausstiegsszenario: Verjährung. Auch wenn die Verjährungsfrist von 2004 bis heute ausgesetzt ist, könnten mit einem langen Prozess die rettenden 15 Jahre erreicht werden.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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