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Diagnose Hirntod

Bildschirmfoto 2015-06-04 um 10.32.03Peter Zanon, Neurologie-Primar im Krankenhaus Bozen, sieht in der Organspende eine große Chance für Südtirols Patienten – und klärt Fehlinformationen über die Hirntod-Diagnose.

TAGESZEITUNG Online: Herr Zanon, Sie haben vor wenigen Tagen in Brixen über die Notfallmedizin und die Organ-Transplantation gesprochen. Worum ging es da?

Peter Zanon: Mir ging es hauptsächlich darum, die neurologische Sicht auf das Thema zu beleuchten. Die Diagnose Hirntod bereitet vielen Menschen Sorgen.

Gerade Personen, die selten mit dem Thema zu tun haben, befürchten oft Fehler bei der Feststellung des Hirntods. Sind das berechtigte Ängste?

Nein, hier werden absolut keine Fehler gemacht. Es gibt genaue Gesetze, die bei der Feststellung des Hirntods eingehalten werden müssen. In dieser Frage sind viele Fehlinformationen in Umlauf, bei den Patienten selbst gibt es diese Bedenken eigentlich selten.

Wie sieht es bei den Familien aus?

Peter Zanon

Peter Zanon

Für die Familie kommt die Beschäftigung mit dem Thema Organspende immer ganz plötzlich. Es kann passieren, dass ein Mensch beispielsweise bei einem Unfall so schwer verletzt wird, dass er den Hirntod erleidet. Dass wir hier nicht von Personen sprechen, die im Bett sterben oder schon „blau“ im Gesicht sind, ist klar.

Wie wird der Hirntod überhaupt festgestellt? Wie ist das gesetzlich geregelt?

Da könnte man jetzt stundenlang erzählen. Die Gesetzeslage stammt aus dem Jahre 1993, damals wurde der genaue Todeszeitpunkt festgelegt. Erst 2008 wurde dann festgelegt, dass die Todesfeststellung neurologisch gemacht wird. In den 60er Jahren hat man Hirntote auf der Intensivstation beatmet, aber man durfte sie gesetzlich nicht für tot erklären.

Wer trifft dann schlussendlich die Entscheidung? Wer erklärt den Patienten zum Organspender?

Ein Arzt alleine trifft keine Entscheidung. Das Gesetz will den maximalen Schutz für den Bürger. Es werden alle Reflexe getestet bis zur Hauptuntersuchung, dem EEG. Erst wenn da keine Aktivität mehr festgestellt wird, wird ein Ärztegremium einberufen. Es ist nicht so, dass das am Unfallort schnell gemacht werden kann. Da wird kein Risiko eingegangen.

Ab Sommer kann die Willenserklärung zur Organspende auch in der Gemeinde abgegeben werden. Ein Fortschritt oder zusätzliche Bürokratie?

Bürokratie ist das nicht, es ist einfach eine zusätzliche Möglichkeit, vor dem Tod die Entscheidung zu treffen. Aber das ist weiterhin nicht verpflichtend. Positiv ist, dass die Diskussion aufgeworfen wird, vor allem für jene Personen, die auf ein Organ warten.

Interview: Anton Rainer

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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