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Goldene Renten

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Südtirols Bürgermeister blicken neidisch ins Ausland: Ihre Kollegen in Österreich und Deutschland dürfen sich über lukrative Politikerrenten freuen.

Von Matthias Kofler

Die Diskussion um die Einführung einer Bürgermeisterrente reißt nicht ab. Der Gemeindenverband arbeitet zurzeit an einer Lösung nach dem Vorbild des Pensionssystems der Landtagsabgeordneten. Der SVP-Abgeordnete Helmuth Renzler hält diesen Vorschlag aber für „rechtlich nicht umsetzbar“ – und löst damit parteiinterne Empörung aus.

Doch wie sieht es im Ausland aus? Bekommen die Bürgermeister in Österreich und Deutschland eine Pension? Und wenn ja, wie sieht das dortige Pensionssystem aus?

In Österreich gibt es tatsächlich eine sogenannte Bürgermeister-Rente: Jeder Gemeindenchef hat zu Beginn der Amtsperiode zwei Optionen: Entweder er entscheidet sich für Cash, also für ein höheres Monatsgehalt, oder für die (Zusatz-)Rente. Im Falle der zweiten Option wird ein Teil der Monatsentschädigung – und zwar ein Elftel derselben – steuer- und sozialversicherungsfrei für die Altersvorsorge verwendet.

Ein konkretes Beispiel: Ein 50-jähriger Bürgermeister erhält einen Bruttolohn von 2.500 Euro im Monat. Entscheidet er sich zu Beginn der Amtsperiode gegen die Rente, beträgt sein Nettolohn nach Abzug der Steuern 1.700 Euro im Monat. Wenn der Bürgermeister dann mit 65 Jahren in Pension geht, erhält er für seine fünf Jahre im Rathaus die normale staatliche Pension von 1.560 Euro netto im Jahr.

Wenn sich derselbe Bürgermeister aber für die Bürgermeister-Rente entscheidet, so werden ihm vom monatlichen Lohn 230 Euro abgezogen, die in einen privaten Rentenfonds eingezahlt werden. Seine Entschädigung beträgt so zwar „nur“ 1.570 Euro netto im Monat. Dafür darf er sich im Alter aber auf eine höhere Rente im Wert von 2.450 Euro netto im Jahr pro Amtsperiode freuen.

Im Vergleich zu den Kollegen in Deutschland sind die österreichischen Renten aber nur Peanuts. Denn dort beziehen die Gemeindenchefs bereits unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Amt eine lukrative Sofortrente!

Wie das geht? Ganz einfach: Je nach Bundesland muss ein Wahlbeamter zwischen fünf bis zehn Jahre arbeiten, um eine Sofortpension zu erhalten, auch wenn man erst 40 Jahre oder noch jünger ist. Diese Politikerpension orientiert sich am letzten Grundgehalt und beträgt 35 Prozent desselben.

Ein Beispiel: Carsten Meyer war sechs Jahre lang Bürgermeister der thüringischen Stadt Weimar. Als solcher verdiente er zuletzt 6.900 Euro brutto im Monat. Seit seinem Ausscheiden aus dem Amt bezieht der 40-Jährige eine Mindestpension von 2.400 Euro brutto im Monat. War man länger im Amt, kann sich das Ruhegehalt bis auf rund 72 Prozent erhöhen, dann wären es schon 4.950 Euro.

Solche Privilegien für kommunale Wahlbeamte gibt es bundesweit. In einigen Bundesländern wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland und Bremen bekommt man schon nach einer Amtszeit eine Pension. In den anderen Bundesländern sind dafür zwei Wahlperioden erforderlich. Einige Länder haben aber großzügige Anrechnungszeiten, um diese Regelung zu umgehen. Die strengste Altersregelung hat Hessen. Nach einer Reform im Jahr 2015 bekommt der Wahlbeamte hier seine Pension erst mit 56 Jahren.
Deutscher müsste man sein, denken sich Südtirols Bürgermeister angesichts solcher Privilegien.

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