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Kampf um die Muttersprache

stf_pk_mutterspracheDigitale Beipackzettel und Zweisprachigkeitsbeauftragter bei Konzessionären: Die Süd-Tiroler Freiheit fordert weitere Maßnahmen zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache.

Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache gehört zu den Hauptanliegen der Süd-Tiroler Freiheit. Auf einer Pressekonferenz hat die Landtagsfraktion am Montag zwei Beschlussanträge vorgestellt, mit denen sie weitere Maßnahmen für besagtes Recht und damit die Pflicht zur Zweisprachigkeit fordert.

Nach einem Überblick durch den Pressesprecher Cristian Kollmann über die Mehrsprachigkeit von Beipackzetteln in anderen mehrsprachigen Regionen erläuterten die jeweiligen Erstunterzeichner Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle ihre Beschlussanträge.

Der erste Beschlussantrag nennt sich „Medikamenten-Beipackzettel online und als App“. Sven Knoll erklärte: „Gemäß Artikel 36 des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 müssen die Etiketten und die Beipackzettel von Medikamenten, die in Süd-Tirol verkauft werden, in beiden Landessprachen verfasst sein. Doch mit der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung hapert es. De facto sind nämlich erstens die Zettel nicht beigepackt, sondern sie werden erst auf Verlangen des Kunden in der Apotheke eigens ausgedruckt. Zweitens gibt es für manche Medikamente dennoch keine Ausdrucke in deutscher Sprache. Diese im Jahr 2006 gefundene Regelung ist somit äußerst unbefriedigend und bedeutet eine Diskriminierung der Süd-Tiroler deutscher Muttersprache – von den Süd-Tirolern ladinischer Muttersprache ganz zu schweigen!“

Eine Verbesserung der Situation könne, so Knolls Forderung, dahingehend erzielt werden, dass alle Medikamenten-Beipackzettel in beiden Landessprachen auch online über eine eigene Internetseite bereitgestellt sowie zusätzlich über eine App für Smartphons abrufbar würden. Als Grundlage für beide Optionen solle die bereits bestehende Datenbank für Medikamentenbeipackzettel dienen, so wie sie jetzt schon den Apothekern zur Verfügung stehe.

Der zweite Beschlussantrag trägt den Titel „Einsetzung eines Beauftragten für die Zweisprachigkeit bei öffentlichen Körperschaften und Konzessionsunternehmen“.

Myriam Atz Tammerle schilderte die Ausgangssituation: „In der Realität kommt es immer wieder vor, dass staatliche bzw. staatsnahe öffentliche Körperschaften sowie Konzessionsunternehmen sowohl in der schriftlichen als auch mündlichen Kommunikation mit den Bürgern bzw. Kunden sich ausschließlich der italienischen Sprache bedienen und somit die gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit missachten. Dabei ist das Recht der Süd-Tiroler auf Gebrauch der Muttersprache einer der Grundpfeiler der Autonomie.“

Selbst nachdrückliche Forderungen der Bürger bzw. Kunden, in ihrer deutschen Muttersprache bedient zu werden, würden meist erfolglos bleiben, bedauert Atz Tammerle. Der Grund dafür sei, dass die Betriebe über keine Mitarbeiter verfügten, die der deutschen Sprache mächtig seien oder bei Bedarf speziell für die deutschsprachigen Bürger bzw. Kunden zuständig seien.

Mit dem Beschlussantrag soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass jede öffentliche Körperschaft in Süd-Tirol sowie jedes Konzessionsunternehmen, das zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist, einen Beauftragten für die Zweisprachigkeit einsetzt, der den Bürgern bzw. Kunden, aber auch innerhalb des eigenen Betriebes als Ansprechpartner und Verantwortlicher in Fragen der Zweisprachigkeit zur Verfügung steht.

Bernhard Zimmerhofer zog Bilanz über die in der laufenden Legislaturperiode durch die Süd-Tiroler Freiheit eingebrachten Landtagsanfragen und Beschlussanträge rund um das Thema Zweisprachigkeit. Insgesamt wurden 84 Anfragen und 6 Beschlussanträge zu diesem Thema eingereicht.

Die häufigsten Reklamationen bezogen sich auf das Sanitätswesen, die Carabinieri, Polizei, Finanzpolizei, das Institut für Soziale Fürsorge sowie die Post. „In ihren jeweiligen Antworten stellte die Landesregierung das Problem mal in Abrede, und mal gelobte sie Besserung. Eine wirkliche Verbesserung der Situation ist jedoch nur in den wenigsten Fällen eingetreten!“, bemängelt Zimmerhofer. „Umso mehr ist es unsere Aufgabe, unermüdlich auf unser Recht auf Gebrauch der Muttersprache zu bestehen und mit weiteren Anfragen und Beschlussanträgen an der Sache dranzubleiben.“

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