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Die schrecklichen Brüder

Die beiden Kalterer Brüder Helmuth und Andreas Wurz erhalten am Landesgericht eine weitere Haftstrafe wegen Besitzes von kinderpornographischem Material. Die Frage: Müssen sie nun die eineinhalb Jahre Haft absitzen?

Von Thomas Vikoler

Helmuth Wurz, 48, durfte das Gefängnis von Trient im Dezember vergangenen Jahres verlassen, sein Andreas Wurz, 46, soll im März wegen guter Führung freikommen. Zwei Brüder aus Kaltern, die 2010 für Schlagzeilen sorgten.

Im November jenes Jahres führte die Postpolizei bei ihnen eine Hausdurchsuchung durch und machte dabei eine Reihe von erschreckenden Funden: Umfangreiches kinderpornographisches Material nicht nur in digitalen Datenträgern sondern als Bilder und Kopien auf den Wänden ihres Zimmers.

Es kommt selten vor, das Pädophile ihre Neigung derart offen zur Schau stellen.

In einem verkürzten Verfahren wurden die beiden Brüder zu Haftstrafen zum die zwei Jahre wegen Besitzes, Kaufs und Verkaufs von Kinderpornographie verurteilt. Dafür ins Gefängnis mussten Helmuth und Andreas Wurz erst nach dem 6. Juni 2013. Denn an jenem Tag führte die Postpolizei bei ihnen (und einem dritten Tatverdächtigen namens Stefan Geiregger) eine Hausdurchsuchung durch. Wieder stießen die Ermittler auf Unmengen von kinderpornographischem Material.

Juristisch ausgedrückt: Ein gleichartiger, wiederholter Rückfall innerhalb von fünf Jahren.

Bei Helmuth Wurz beschlagnahmte die Postpolizei 2.948 Abbildungen, Fotografien und multimedialen Dateien mit Pädopornographie, bei seinem Bruder Andreas 3.088.

Die Staatsanwaltschaft Trient leitete gegen sie ein Strafverfahren ein, zu dem vergangene Woche am Landesgericht Bozen das Urteil gesprochen wurde.

Richterin Carla Scheidle legte die Haftstrafen für die beiden Brüder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs auf jeweils ein Jahr und acht Monate Haft und 2.500 Euro Geldstrafe fest. Geahndet wurde diesmal allein der Besitz von kinderpornographischem Material, nicht aber Kauf oder Verkauf. Der dritte Tatverdächtigte bei dieser Ermittlung, Stefan Geiregger, hatte bereits zuvor am Landesgericht Trient eine dreijährige Haftstrafe erhalten.

Nun steht die Frage im Raum, ob Helmuth und Andreas Wurz die zusätzlichen eineinhalb Jahre Haft absitzen müssen.

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