Reguläres „Verlustgeschäft“
Die Beauftragung von Alpin-Bus mit dem Behindertentransport war rechtmäßig, hat das Bozner Verwaltungsgericht entschieden. Die Klägerin Easymobil hatte den dreifachen Ausschluss des Trentiner Unternehmens vom Wettbewerb gefordert.
von Thomas Vikoler
Die Erklärung des Wettbewerbssiegers, nicht in der Lage zu sein, ab dem 29. April dieses Jahres den Behindertentransport in Südtirol übernehmen zu können. Der Einsatz von Bussen, die in der Ausschreibung des Landes gar nicht vorgesehen waren. Und eine unglaubwürdige Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Abwicklung des Dienstes in den kommenden vier Jahren.
Das alles wären für die Anwälte der Easymobil GmbH Gründe, die Trentiner Firma Alpin-Bus Service GmbH nachträglich vom Wettbewerb für den Behindertentransport auszuschließen. Easymobil, eine gemeinsame Firma der Busunternehmen Pizzinini und Simobil, hatte den Dienst bis vor wenigen Monaten zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeführt.
Den Zuschlag erhielt aber der zur Kurtatscher Busgesellschaft Dibiasi gehörende Mitbewerber Alpin-Bus. Mit einem Angebot, das weit unter dem Ausschreibungspreis von 8.781.774 Euro für vier Jahre lag. Die Verzögerungen und Startschwierigkeiten des neuen Konzessionärs sorgten für Ärger bei den Angehörigen und eine politische Debatte über öffentliche Ausschreibungen.
Doch nun hat das Verwaltungsgericht nach einem Rekurs von Easymobil entschieden: Der Zuschlag der Landessausschreibungsagentur an Alpin-Bus war rechtens. Alle drei Rekursgründe – die oben angeführten behaupteten Ausschlussgründe – wurden vom Gericht abgewiesen und die Rekursstellerin zur Zahlung von ordentlich Prozessspesen verurteilt: 5.000 Euro an die Landesverwaltung bzw. die Ausschreibungsagentur, 5.000 Euro an Alpin-Bus.
Die Anwälte von Easymobil hatten argumentiert, dass der Verfahrensverantwortliche infolge der Meldung der Wettbewerbssiegerin, den Dienst nicht fristgerecht übernehmen zu können, sofort den Verfall des Auftrags hätte erklären müssen und ihn an den Zweitplatzierten (Easymobil) zuweisen.
Für das Verwaltungsgericht bestand diese Verpflichtung nicht, immer wieder ist in der Urteilsbegründung von einem weitrechenden Ermessen der Ausschreibungsinstanz die Rede. Auch in Bezug auf die Auswahl der einzusetzenden Busse sieht das Verwaltungsgericht keine Rechtsmängel.
In der Darstellung der Anwälte von Easymobil steht Alpin-Bus angesichts des großen Abgebots – der Zuschlag erfolgte zu einem Preis von gut sechs Millionen Euro -, ein „Verlustgeschäft“ bevor. Im Angebot hatte die spätere Wettbewerbssiegerin einen Jahresgewinn von 22.489 Euro aus dem Behindertentransport angegeben. Bei einer angenommenen Jahresinflation von gerade zwei Prozent wäre dieser Gewinn bereits im zweiten Jahr aufgefressen, hieß es im Rekurs.
Das allein sei ein Indiz für die nicht ausreichende Überprüfung des wirtschaftlichen Angebots von Alpin-Bus durch den Wettbewerbs-Verantwortlichen.
Der Fall wird aller Voraussicht nach vor dem Staatsrat landen.
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