Die Lex Morandell
Wie der Landtag sichergestellt hat, dass Volksanwältin Gabriele Morandell für den Landtag kandidieren kann.
Der 1. Gesetzgebungsausschuss hat eine von Landtagspräsidentin Rita Mattei vorgelegte Übergangsbestimmung gutgeheißen, die durch den heute wirksam werdenden Rücktritt von Volksanwältin Gabriele Morandell notwendig wurde.
Demnach wird der Zeitraum für die Ernennung eines Stellvertreters von sechs auf neun Monate verlängert. „Das ist auf jeden Fall besser als eine Neuwahl für kurze Zeit“, meint Team-K-Chef Paul Köllensperger.
Die Grüne Brigitte Foppa will für die Zukunft eine grundsätzliche Unwählbarkeit für die Volksanwältin einer bestehenden Legislaturperiode festlegen. Der Fall Morandell habe aufgezeigt, dass man das noch viel besser trennen müsse als bisher.
Ähnlich äußert sich der Freiheitliche Andreas Leiter Reber: „Künftig darf es nicht mehr zu einer parteipolitischen Beschädigung der Volksanwaltschaft kommen, denn dieses Amt muss für alle Bürgerinnen und Bürger die absolute Neutralität und Überparteilichkeit garantieren. Die Volksanwaltschaft darf sich nie mehr wie jetzt einem Verdacht der parteipolitischen Schalgseite ausgestzt sehen, denn sie ist eine der sensibelsten und wertvollsten Instititutionen in unserem Land.“ (mat)
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