„Wichtiger Schritt“
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden besser entlohnen, den IRAP-Steuersatz von 3,9 auf 2,68 Prozent zu senken.
Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden besser entlohnen, den IRAP-Steuersatz von 3,9 auf 2,68 Prozent zu senken.
„Damit ist ein wichtiger Schritt unternommen worden, die Lohnnebenkosten zu senken“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Die Sozialpartner haben sich am 24. September 2024 zur IRAP-Reduzierung für 2025 geeinigt. Zuvor hatten HGV, Unternehmerverband und ASGB ein entsprechendes Abkommen vorgelegt.
Die Landesregierung hat nun die Spielregeln für den reduzierten IRAP-Steuersatz ab 2025 festgelegt.
Demnach können alle Betriebe den reduzierten IRAP-Steuersatz anwenden, welche Zusatzkollektivverträge auf Landesebene oder auch Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben.
Im Hotel- und Gastgewerbe sind die Landeskollektivverträge im Juli letzten Jahres unterzeichnet worden und beinhalten zeitlich definierte Lohnerhöhungen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung des HGV.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.