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Präsidentin ohne Erlaubnis

Die Lehrerin Francesca Adami wurde 2015 von der Landesregierung zur Präsidentin der Stiftung Rainerum ernannt. Nun muss sie dafür zahlen.

Für öffentliche Angestellte gilt die sogenannte Exklusivitätsklausel. Das bedeutet, dass sie ausschließlich für ihren Arbeitgeber arbeiten dürfen. Für Ausnahmen braucht es eine Genehmigung.

Francesca Adami, Lehrerin des Landes im Schulsprengel V, Gries, wurde im September 2015 von der Landesregierung als Präsidentin der Stiftung Rainerum in Bozen nominiert.

Nach dem Rücktritt von Mauro Randi war die Stelle vakant geworden. Die Stiftung ist Eigentümerin des gleichnamigen Gebäudes, in dem Studentenheim, Schulen und verschiedene Vereinssitze untergebracht sind.

Adami war bereits 2009 auf Vorschlag der Gemeinde Bozen zur Stiftungsrätin ernannt worden.

Die Präsidentschaft – und ihre vorherige Tätigkeit als Verwaltungsrätin – hatte disziplinarrechtliche Folgen. Im Jahre 2018 wurde Adami im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu einem Gehaltsabzug für fünf Arbeitstage verdonnert. Bad darauf folgte eine Zahlungsaufforderung seitens des Landes Südtirol: Die Lehrerin sollte all ihre Bezüge als Verwaltungsrätin bzw. Präsidentin der Stiftung zurückzahlen.

Begründung: Sie habe bei ihrer Schule nicht um Genehmigung für diese außerberufliche Tätigkeit angesucht.

Adami focht die beiden Maßnahmen vor dem Bozner Zivilgericht an, die Klage wurde aber – so wie die Berufung vor dem Oberlandesgericht – abgewiesen.

Nun ist die frühere Rainerum-Präsidentin auch mit einer Kassationsbeschwerde gescheitert. Laut Urteilsbegründung der Kassation gibt es auch bei einer politischen Nominierung für ein Amt außerhalb der eigenen Arbeitstätigkeit keine Ausnahme von der Exklusivitätsklausel. Auch dann, wenn die Nominierung, wie in diesem Fall, durch die Landesregierung erfolgte, und der Schule keine nachweisbare Arbeitsleitung „gestohlen“ wurde. Kurz: Es hätte eine Erlaubnis der Schuldirektion gebraucht.

Der Ex-Präsidentin wird nun wohl nichts mehr übrigbleiben, als ihre Bezüge als Verwaltungsrätin und Präsidentin zurückzuzahlen. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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