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Mutter als Zeugin

Am Landesgericht hat der Prozess zum tödlichen Balkonsturzes des 14 Monate alten Ajas in Waidbruck begonnen. Die Verteidigung der vier Angeklagten verlangt ein Gerichtsgutachten und will Freisprüche erwirken.

von Thomas Vikoler

Es ist der frühe Abend des 23. April 2021.

Ein 14 Monate altes Baby stürzt, unbemerkt von der Mutter, von einem Balkon einer gemeindeeigenen Wohnung in Waidbruck, zehn Meter in die Tiefe. Ajas, so der Name des Buben, überlebt und wird schwerverletzt in das Krankenhaus von Verona geflogen, wo er am 24. April verstirbt. Er starb an eine Polytrauma, wie die von der Staatsanwaltschaft Bozen in Auftrag gegebene Obduktion später ergab.

Am Dienstag begann am Bozner Landesgericht das Hauptverfahren gegen vier mutmaßlich Mitverantwortliche für den Tod des Buben. Das Strafverfahren gegen die Mutter des Verstorbenen, ebenfalls zum Tatbestand der fahrlässigen Tötung, war nach wenigen Wochen eingestellt worden.

Vor Gericht stehen der damalige Waidbrucker SVP-Bürgermeister Oswald Rabanser, der Bauleiter des Umbaus der Gemeindewohnung (ein Geometer aus Kastelruth), der Inhaber der beauftragten Baufirma und der Schmied, der das Eisengeländer des Balkons montiert hatte.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass zwischen dem Balkonboden und der ersten Quersprosse des Balkons ein Abstand von 17 Zentimetern bestand, was nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Der Bub sei möglicherweise durchgerutscht und in die Tiefe gefallen.

Die Verteidiger der vier mutmaßlichen Mitverantwortlichen hatten bereits bei der Vorverhandlung im Jänner die Einstellung des Verfahrens beantragt, auch weil sich inzwischen ihre Versicherungen mit den Angehörigen des Buben auf eine Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz geeinigt hatten.

Sie wiesen in der Auftaktverhandlung im Prozess darauf hin, dass der Sachverhalt – die Dynamik des Sturzes – alles andere als geklärt sei. Sie beantragten deshalb beim zuständigen Richter die Beauftragung eines Gerichtsgutachters und machten ihre Zeugen namhaft.

Auf der nächsten Verhandlung am 28. Oktober ist erst einmal die Anklage mit drei Zeugen an der Reihe. Eine der Zeugen wird die Mutter von Ajas sein, die den Sturz ihres Buben nicht direkt miterlebt hatte. Sie hielt sich in der Wohnung auf.

Die Anwälte der vier Angeklagten erklärten am Rande der Verhandlung am Dienstag, dass sie sämtlich Freisprüche für ihre Mandanten erwirken wollen. Ausgehend von der Einschätzung, dass es sich letztlich nicht klären lassen wird, ob Ajas über das Geländer gestürzt oder unter dieses durchgerutscht ist.

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