Sven bleibt stur
Die Süd-Tiroler Freiheit will sich durch die Klage des Landeshauptmannes nicht einschüchtern lassen. Kritik an möglicher Verquickung von Parteispenden und öffentlichen Aufträgen müsse erlaubt sein.
von Artur Oberhofer
Das vor dem Landesgericht in Bozen anhängige Verfahren gegen die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll und Myriam Atz, wegen angeblicher Verleumdung, wird am Freitag um 12.00 Uhr eröffnet (und vermutlich vertagt) werden.
Auslöser des Verfahrens war eine Klage von Landeshauptmann Arno Kompatscher, der sich von der Süd-Tiroler Freiheit und von der Tageszeitung „Dolomiten“ in Zusammenhang Parteispenden-Affäre verleumdet fühlte. Laut Information von TAGESZEITUNG Online wäre der LH bereit, die Anzeige zurückzuziehen, wenn die beiden beklagten Partei sich bei ihm öffentlich entschuldigen und jeweils 5.000 Euro für wohltätige Zwecke spenden.
Während der ehemalige „Dolomiten“-Chefredakteur Toni Ebner dieser außergerichtlichen Einigung zustimmen wird, wollen die STF-Landtagsabgeordneten Sven Knoll und Myriam Atz den Fall von einem Gericht klären lassen – und die Geschichte somit politisch weiter am Köcheln halten.
In einer Aussendung schreibt die STF am Donnerstagabend:
„Wir möchten betonen, dass wir uns von Klagen nicht einschüchtern lassen werden. Kritik an einer möglichen Verquickung von Parteispenden und öffentlichen Aufträgen ist legitim und muss legitim bleiben. Unsere berechtigten Fragen zur Transparenz von Wahlkampfspenden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verbindungen zwischen Spenden und Vorteilen, wie der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Landesverwaltung, sind politische Tätigkeit, nicht eine Straftat. Die Aussagen, die nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind, stehen in direktem Zusammenhang mit unserer Kontrollfunktion als Landtagsabgeordnete und wurden im Rahmen einer vom Landtag eingesetzten Untersuchungskommission getätigt. Dieser Untersuchungsausschuss konnte seine Arbeit leider leider nur ungenügend ausführen, da die Mehrheit die Arbeiten sabotiert hat.
Dieser Ausschuss hatte zum Ziel, die Umstände der Finanzierung des SVP-Wahlkampfs 2018 zu klären. Die Süd-Tiroler Freiheit hat dabei nie behauptet, dass der Präsident der Landesregierung persönlich korrupt sei. Vielmehr wurden auf Basis vorliegender Dokumente und behördlicher Ermittlungsergebnisse Fragen aufgeworfen, deren politische Relevanz unbestritten ist. Unsere Verteidigung basiert zudem auf einschlägigen Grundrechten: Das Recht auf freie Meinungsäußerung – insbesondere im politischen Kontext – ist ein tragender Pfeiler jeder Demokratie. Die Einschüchterung durch sogenannte SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) stellt eine ernste Gefahr für die parlamentarische Debatte dar.
Wenn kritische Fragen zur Finanzierung von Wahlkämpfen nicht mehr erlaubt sind, dann haben wir ein ernstes Problem mit der demokratischen Kultur in unserem Land.“
Kommentare (11)
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