Gerichtliche Rechnung
Das Oberlandesgericht Trient weist die Klage der Altmandatare zur Besteuerung der Rentenvorschüsse ab. Sie müssen Verfahrenskosten – zwischen 30.000 und 50.000 Euro pro Kopf – zahlen.
von Thomas Vikoler
Der Rechtsstreit um die nachträglichen Rückzahlungen der Rentenvorschüsse an die Regionalratsabgeordneten bzw. deren Versteuerung geht seit nunmehr elf Jahren. 2014 hatten mehrere Dutzend Abgeordnete beim Landesgericht Trient eine Klage eingebracht und auf ein erworbenes Recht verwiesen.
Nun hat das Oberlandesgericht Trient unter Vorsitz von Präsidentin Liliana Guzzo ein Urteil verkündet, mit dem beide Klagen umfassend abgewiesen werden. Die nachträgliche Kürzung nach dem sogenannten Rentenskandal war demnach rechtens und es besteht auch kein Anspruch auf einen 90-prozentigen-Steuerfreibetrag, wie von den vom früheren SVP-Abgeordneten Franz Pahl angeführten Altmandatare. Das OLG kehrte damit das erstinstanzliche Urteil von Zivilrichter Massimo Morandini um, mit dem den Klägern eine Steuerminderung von insgesamt rund 20 Millionen Euro zugesprochen worden war. Die Rentenkürzungen hatte das Verfassungsgericht bereits 2021 für rechtskonform erklärt.
Was im zweitinstanzlichen Urteil besonders hervorsticht, ist die Spesenaufteilung. Demnach müssen die rund 50 Kläger sämtliche Verfahrensspesen aus der 1. und 2. Instanz sowie die Kosten für Gerichtsgutachten und die Expertisen der Sachverständigen des beklagten Regionalrates übernehmen. Darunter eine des Bologneser Rechtsprofessors Giuseppe Caia. Pro Kläger macht dies von 30.000 bis 50.000 Euro aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Altmandatare werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Kassationsbeschwerde einlegen.
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