„Auf jeden Euro angewiesen“
Die Anpassung der Beträge zum Unterhaltsvorschuss lässt weiter auf sich warten. Die Gründe.
Die Freude bei den Betroffenen war groß, auch weil die meisten von ihnen – wie Maria Elisabeth Rieder es formuliert – „auf jeden Euro angewiesen sind“.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte Sozial-Landesrätin Rosmarie Pamer über den Landespressedienst angekündigt, dass die Maximalbeiträge von derzeit 328 Euro im Monat auf 369 Euro angehoben und die Leistungen auf das 21. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet würden.
Die Beträge sind, ganz nebenbei, seit zehn Jahren nicht angehoben worden.
Viele der Berechtigten mussten nun aber feststellen, dass die für März 2020 angekündigten Neuerungen nicht in Kraft getreten sind.
Die Anpassung der Unterhaltsvorschüsse war gestern Thema im Südtiroler Landtag. Die Landtagsabgeordnete des Team K, Maria Elisabeth Rieder, fragte im Rahmen der Aktuellen Fragestunde nach, warum Landesrätin Rosmarie Pamer im Dezember in einer Pressemitteilung mitgeteilt habe, dass die Änderungen „voraussichtlich im März“ ausbezahlt würden?
Landesrätin Rosmarie Pamer wies zurück, dass sie, als sie von März gesprochen habe, den Stand der Dinge im Dezember gemeint habe. Im Dezember seien die ersten Schritte unternommen, der bürokratische Prozess eingeleitet und Analysen durchgeführt worden. In dieser kurzen Zeit sei es nicht möglich gewesen, die notwendigen Unterlagen zu beschaffen. 2025 seien in der Abrechnung 90.000 Euro zusätzlich vorgesehen, aber es gebe, wie verwaltungsrechtlich vorgeschrieben, keine rückwirkende Verwendung.
Somit scheint klar, dass die Neuerungen frühestens im Herbst in Kraft treten können, so dass die Betroffenen durch diese Verzögerung zwischen 300 und 400 Euro pro Kind verlieren werden.
Im Jahr 2023 haben immerhin 600 Alleinerziehende in Südtirol um den Unterhaltsvorschuss des Landes angesucht. Rund 921 Kinder waren davon betroffen.
Vonseiten des Landes wurden 2,2 Millionen Euro ausbezahlt. Nur von rund 20 Prozent wurde der ausstehende Betrag vom nicht zahlenden, unterhaltspflichtigen Elternteil rückerstattet.
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