Das GIS-Missverständnis

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Die vorgesehene Erhöhung der GIS für Urlaub auf dem Bauernhof sorgte für umgehende Kritik von Franz Locher. Dafür gibt es jedoch laut Parteikollegen Sepp Noggler keinen Anlass.
von Christian Frank
Die Maßnahmen des Landeshaushalts, die der Landeshauptmann vor Kurzem promulgierte, ließen aufhorchen. Insbesondere die Änderungen bei der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) rückten in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die GIS soll demnach für Kurzzeitvermietungen an touristische Gäste in den Gemeinden nicht mehr niedriger ausfallen als für Langzeitvermietungen. Somit soll auch die Besteuerung von Kurzzeitvermietungen mindestens 0,56 Prozent betragen.
Neben dieser geplanten Änderung war es vor allem die Äußerung des Tourismuslandesrates Luis Walcher über den Urlaub auf dem Bauernhof, der auf Protest traf. Auch Urlaub auf dem Bauernhof solle demnach höher besteuert werden. Für den SVP-Landtagsabgeordneten Franz Locher ist dies ein Unding, zumindest wenn man es pauschal betrachtet.
„Kategorisch spreche ich mich nicht dagegen aus, aber wenn wir von GIS sprechen, dann müssen wir über die touristisch hochentwickelten Gemeinden sprechen“, erklärt Locher. Ihm widerstrebt jedoch eine erhöhte Besteuerung bei den Berggebieten: „In den Berggebieten herrschen sehr kurze Saisonen. Urlaub auf dem Bauernhof wurde ursprünglich deshalb eingeführt, um landwirtschaftlichen Betrieben unter die Arme zu greifen und so die Existenz des Betriebs zu sichern.“
Locher merkt an, dass die 0,2-prozentige Besteuerung, die derzeit bei Urlaub auf dem Bauernhof angewandt wird, bereits ein Entgegenkommen ist, da diese Dienstleistung im Rest Italiens steuerbefreit ist.
„Über die 0,2 Prozent wurde nie diskutiert, das akzeptiert auch die Landwirtschaft. Aber eine höhere Besteuerung bei Berggebieten ist kompletter Nonsens, diesen Handel werden wir nicht eingehen“, konstatiert Locher. Der Landtagsabgeordnete plädiert für einen gestaffelten Steuerkoeffizienten, der sich nach Erschwernispunkten richtet. Bei 75 Erschwernispunkten gilt derzeit nämlich bereits eine Befreiung der GIS.
„Man könnte ja ab 40 Erschwernispunkten eine 0,2-prozentige Besteuerung veranlassen und über 75 die Befreiung beibehalten“, sinniert Locher. Das würde bedeuten, dass unter 40 Erschwernispunkten der 0,56-prozentige GIS-Satz gelten würde. Dabei ergeben sich für Locher weitere Fragen, die ihn zurück zur Notwendigkeit der Identifizierung von touristisch hochentwickelten Gebieten führen.
„Was soll man beim Obst- und Weinbau machen? Da gibt es keine Erschwernispunkte. Soll man hier überall 0,56 Prozent besteuern oder nur bei touristisch hochentwickelten Gemeinden?“, fragt sich Locher. Er beobachtet weiterhin ein eklatantes Ost-West-Gefälle in Südtirol, was die touristische Rentabilität des Landes betrifft. Wo das Panorama weniger pittoresk, die Skimöglichkeiten eingeschränkt und die Bergtouren nicht den Dolomiten gleichkommen, bleibt auch der Andrang aus, so Locher.
Für den Parteikollegen und ebenfalls Landtagsabgeordneten Sepp Noggler ergibt sich Lochers Protest als überflüssig, denn dieser, so Noggler, habe nichts zu befürchten.
„Die Erhöhung beim Urlaub auf dem Bauernhof stimmt so nicht, wie sie kommuniziert wurde. Wir haben in unserer Klausurtagung im September bereits vereinbart, dass die Berglandwirtschaft außen vor bleibt und nicht von der Erhöhung der GIS betroffen ist“, stellt Noggler klar und witzelt: „Das muss der Herr Locher vermutlich vergessen haben.“
Bei Lochers Gegenvorschlag, soll es sich im Grunde, laut Noggler, um genau jenen Inhalt handeln, welcher die Klausurtagung bereits besprochen hat.
Auch Noggler betont die Wichtigkeit, der Berglandwirtschaft diesen Zusatzerwerb weiterhin in gewohnter Form zu ermöglichen: „Es wurde alles bereits ausgehandelt, und der Landeshauptmann wird sich auch daran halten, was besprochen wurde.“
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