Matteis Gutachten
Jetzt ist es fix: Bürgermeister, Gemeinderäte und Landtagsabgeordnete dürfen nur noch dann ihre politische Tätigkeit ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Von Matthias Kofler
Das Thema 2G-Pflicht für Politiker spaltet den Landtag: Während einige Mandatare befürchten, dass man damit die Ungeimpften von der demokratischen Mitsprache ausschließt, sind die anderen strikt gegen eine Sonderbehandlung für Volksvertreter. Seit dem 15. Februar gilt italienweit die Impfpflicht für Erwerbstätige über 50 Jahren: Wer nicht nachweisen kann, geimpft oder genesen zu sein, der wird von der Arbeit suspendiert und bekommt kein Gehalt mehr. Laut Sabes-General Florian Zerzer sind in Südtirol etwa 10.000 ArbeitnehmerInnen über 50 Jahren von den verschärften Maßnahmen betroffen. Nur die Mandatsträger sind bislang von der 2G-Pflicht befreit.
Doch damit ist jetzt Schluss. Landtagspräsidentin Rita Mattei hat den Fraktionssprechern gestern ein Gutachten präsentiert, das die römische Regierung auf Antrag des Nationalen Verbands der italienischen Gemeinden (ANCI) ausgestellt hatte. Darin wird klargestellt, dass „auch die Bürgermeister, Gemeindereferenten und Gemeinderatsmitglieder keinen Zugang zu den Orten erhalten, in denen sie ihre politische Funktion ausüben, wenn sie nicht die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen“.
Übersetzt aus dem Juristen-Deutsch heißt das: In den Räumlichkeiten und bei Versammlungen aller politischen Organe müssen dieselben Regeln angewandt werden, wie sie für ArbeitnehmerInnen gelten. Lokalpolitiker und in der Folge auch Landtagsabgeordnete, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen ihren „Arbeitsplatz“ – sprich das Rathaus, den Gemeinderat oder den Landtag – nicht mehr betreten.
SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz begrüßt das Gutachten: „Ich bin froh, dass das jetzt – nach weiß Gott wie langen Diskussionen – endlich geklärt ist. Was für ArbeitnehmerInnen, Selbstständige und Vereine gilt, muss natürlich auch für Politiker gelten.“ Auf Antrag des Pusterers hatte der Landtag im Februar einen Begehrensantrag gutgeheißen, in dem die politischen Mandatare in Rom aufgefordert werden, die 2G-Regel für Sitzungen und Versammlungen auf allen politischen Ebenen zu definieren. Laut Lanz obliegt es jetzt den Strukturen zu kontrollieren, ob die sich Zutritt verschaffenden Personen die 2G-Vorschriften erfüllen. Das Argument, dass Ungeimpften damit das Mitspracherecht entzogen werde, kann der SVP-Politiker nicht nachvollziehen: Erstens hätten die Mandatare, die 2018 in den Landtag gewählt wurden, damals noch nicht gewusst, dass es zu einer Pandemie kommen werde. Und zweitens gebe es die Alternative, sich online zu den Sitzungen zuzuschalten. Von dieser Möglichkeit hatte Lanz erst am Freitag in der 2. Gesetzgebungskommission Gebrauch gemacht, woraufhin ihm Peter Faistauner (Perspektiven für Südtirol) „fehlende Kohärenz“ vorgeworfen hatte. „Ich finde das eine Frechheit“, kontert der SVP-Fraktionssprecher. Er habe aufgrund eines Corona-Falls in der Familie von Zuhause aus gearbeitet. „Wer heute nach allgemein gültigen Regeln ruft, hat noch nicht verstanden, dass wir uns in einer Ausnahmesituation befinden“, so Lanz.
Auch Brigitte Foppa ist froh, dass das Thema „2G-Pflicht für Politiker“ geklärt wurde: „Nun haben die politischen Organe eine klare Handhabe.“ Die Grünen hatten sich bei der Abstimmung zum Lanz-Antrag wegen rechtlicher Bedenken enthalten. Aus dem Landtag heißt es, dass alle Mandatare über 50 Jahren geimpft oder genesen sind.
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