Der Schuldspruch

Luis Durnwalder
Der nächste Schuldspruch für Alt-LH Luis Durnwalder am Rechnungshof. Wegen (öffentlicher) Ausgaben zur Feier seines 70. Geburtstags auf Schloss Tirol muss er 8.036 Euro zahlen.
Von Thomas Vikoler
Vielleicht hätte es der damalige Landeshauptmann nicht auf diese Weise öffentlich betonen sollen: „Ich zahle alles selbst, der Landeskasse kostet das keinen Cent“. Durnwalder antwortete damit auf die Polemiken über die Kosten für die große Feier zu seinem 70. Geburtstag am 24. September 2011 auf Schloss Tirol.
Die Rechtsprechende Sektion am Rechnungshof Bozen kommt nun zum Schluss, dass die Feier sehr wohl öffentliches Geld gekostet hat. Genau 8.036 Euro.
Zur Zahlung eines Schadensersatzes in dieser Höhe wurde Durnwalder nun mit einem Blitz-Urteil (einen Monat nach der Verhandlung) verurteilt.
Es ist der mittlerweile dritte Schuldspruch für den Anfang 2014 abgetretenen Alt-Landeshauptmann nach der Causa Sonderfonds (rund 300.000 Euro, der Fall behängt seit 2015 in der Berufung), und einem „verkleinerten“ erstinstanzlichen Urteil zu Gratis-Wildabschüssen (einigen tausend Euro).
Diesmal ging es um ein Verfahren, das Staatsanwältin Alessia Di Gregorio – nach einem Bericht der TAGESZEITUNG – als „Mutter aller Schadensersatzverfahren“ gegen Durnwalder bezeichnete. Die Geburtstagsfeier auf Schloss Tirol.
9.917 Euro Schadenersatz forderte die Staatsanwältin am 16. Mai: 1.555 Euro für den Druck der 800 Einladungskarten, 1.743 Euro für die Dankesschreiben, 500 Euro für den Transport von Gästen, 760 Euro für Postspesen, rund 1.500 Euro für Überstunden des Landespersonal, 2.000 Euro an (pauschalen) Kosten der Vorbereitungsarbeiten, 1.881 für die Nutzung von Schloss Tirol, das während der Feier teilweise für das Publikum geschlossen war.
Lediglich letztere Forderung hält der Richtersenat unter der neuen Präsidentin Donata Cabras für nicht gerechtfertigt. Die übrigen öffentlichen Ausgaben hingegen schon. Macht also 8.036 Euro.
Dies vor allem deshalb, weil die Geburtstagsfeier als eine rein private angesehen wird. Verteidiger Gerhard Brandstätter hatte von einer „Überschneidung von öffentlicher und privater Sphäre während 30 Jahren politischer Tätigkeit Durnwalders“ gesprochen.
WIE DIE RICHTER IHRE ENTSCHEIDUNG BEGRÜNDEN; LESEN SIE AM FREITAG IN DER PRINT-AUSGABE.
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