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Verschlüsselte Kommentare

Verschlüsselte Kommentare

Die SVP will „zur Verbesserung des Diskursniveaus“ in Online-Foren beitragen: Wer im Netz Kommentare abgeben will, erhält künftig per SMS eine Geheimzahl – gleich wie beim E-Banking.

Von Matthias Kofler                     

Der Landtag sagt den anonymen Kommentatoren im Netz den Kampf an: Mithilfe des neuen Mediengesetzes, das ab Dienstag im Landtag zur Debatte steht, soll namenlosen Kritikern und Hetzern endgültig der Garaus gemacht werden.

Der ursprüngliche Plan der Regierungsmehrheit sah vor, dass jenen Online-Portalen, die keine Klarnamenpflicht bei den Kommentaren vorsehen, die Landesbeiträge verwehrt werden. Von diesem Plan musste die SVP nach heftiger Kritik vonseiten der Opposition (Paul Köllensperger: „Medienzüchtigung“, Andreas Pöder: „Goldener Maulkorb“) aber wieder Abstand nehmen.

Nun unternehmen Fraktionschef Dieter Steger und Landeshauptmann Arno Kompatscher einen neuen Anlauf. Ein Abänderungsantrag zu Artikel 7 des Mediengesetzes soll verhindern, dass – so wörtlich – „durch Fördermittel aus diesem Gesetz Portale unterstützt werden, in deren Online-Nutzerforen Kommentare strafbaren, beleidigenden, diskriminierenden oder anderweitig inakzeptablen Inhalts veröffentlicht werden“.

Die Crux: Schon jetzt kann die Postpolizei Urheber von strafbaren und diskriminierenden Kommentaren mittels der IP-Adresse ausfindig machen und zur Rechenschaft ziehen. Doch wer legt die Kriterien fest, wann ein Post „beleidigend“ oder „anderweitig inakzeptabel“ ist.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Landespolitiker von allzu kritischen Kommentaren auf den Schlips getreten fühlen. Den Verdacht, mann wolle kritische Kommentare künftig einfach verbieten, will die Mehrheit aber nicht so stehen lassen. „Das Land Südtirol anerkennt die zentrale des öffentlichen Diskurses zum Zwecke der demokratischen Meinungsbildung“, heißt es einleitend im Abänderungsantrag.

Vielmehr gehe es der SVP darum, „zur Verbesserung des Diskursniveaus beitragen“. Deshalb werden „Ausgleichszahlungen“ künftig nur jenen Nachrichtenportalen gewährt, die für die Teilnahme an den Foren Nutzungsbedingungen veröffentlichen, die Einrichtung eines persönlichen, nicht übertragbaren und passwortgeschützten Benutzerkontos vorsehen und dem Beirat einen für die Foren Verantwortlichen bekanntgeben.

Die genauen Kriterien sollen per Durchführungsbestimmung festgelegt werden. Ein Insider erklärt, wer künftig im Netz posten darf – und wer nicht: „Die Landesregierung will, dass Online-Portale ein Verschlüsselungssystem wie beim E-Banking einführen. Kommentatoren erhalten vor der Freischaltung des Posts eine Geheimzahl per SMS, die sie dann im Forum eintippen müssen. Auf diese Weise soll die Nachfolgbarkeit des Kommentators gewährleistet werden.“

 

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