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Doch nicht Mafia?

Heinz Peter Hager nach dem Verhör in Trient

Das Trentiner Freiheitsgericht streicht den Mafia-Vorwurf zur mutmaßlichen kriminellen Vereinigung, behält ihn aber für einzelne Delikte aufrecht. Deshalb müssen Heinz Peter Hager, Andrea Saccani, Fabio Rossa und Daniela Eisenstecken im Hausarrest bleiben.

von Thomas Vikoler

Es ist aus Sicht der Betroffenen ein großer juristischer Etappensieg, allerdings mit einem bitteren Beigeschmack.

Das Freiheitsgericht Trient unter Vorsitz von Laura Di Bernardi hat am Donnerstag eine neunseitige Verfügung erlassen, die man, gelinde gesagt, als paradox bezeichnen kann. „Ich bin sehr verärgert“, sagt der Bozner Anwalt Beniamino Migliucci dazu.

Dabei hat er es nach der Verhandlung am Dienstag erwirkt, dass für einen seiner Mandanten – den Werbeunternehmer Lorenzo Barzon – der Hausarrest aufgehoben wurde.

Barzon, der von Migliuccis Sohn Luca verteidigt wird, darf Bozen vorerst aber nicht verlassen.

Dennoch: Die Trienter Verfügung bedeutet eine Vorentscheidung zur Antimafia-Ermittlung gegen René Benko, Heinz Peter Hager & Co.

Das Freiheitsgericht hält nämlich die neun Tatverdächtigen (darunter René Benko) zwar für Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, hat den erschwerenden Umstand der mafiaartigen Methoden nach Artikel 416-bis für diese aber gestrichen.

Damit wird der groß angelegten Ermittlung der Antimafia-Staatsanwaltschaft Trient erst einmal ein wichtiges juristisches Fundament entzogen.

Gegen die Verfügung wird aber mit Sicherheit Kassationsbeschwerde eingelegt, sodass bisher keine Rechtskraft besteht.

Paradox ist, dass das Freiheitsgericht den Mafia-Vorwurf für einzelne Delikte aufrechterhält – und damit den Hausarrest für sechs der sieben Tatverdächtigen verlängert.

Das heißt: Außer Lorenzo Barzon bleiben alle anderen Hauptverdächtigen im Hausarrest.

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