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„Wohnungsmarkt verbessern“

Die Gemeinde Meran arbeitet an einem Verordnungsentwurf zur Umsetzung von Wohnungen mit Preisbindung. Und wartet auf eine Musterverordnung.

von Markus Rufin

Am 15. Oktober hat das Land die Durchführungsverordnung zu den Wohnungen mit Preisbindung genehmigt. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen Antragsteller und Gemeinde. Bei einem entsprechenden Antrag müssen 60 Prozent des Bauvolumens Wohnungen mit Preisbindung sein, mindestens 40 Prozent müssen dem geförderten Wohnbau zukommen und 20 Prozent werden für Ansässige realisiert.

Die Vergabe von Wohnungen erfolgt über eine Rangordnung, wobei der Schwerpunkt auf de Verkauf liegt. Gibt es nicht genügend Interessenten, wird der Antragsteller dazu verpflichtet, die Wohnung zur Miete anzubieten.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen also, allerdings obliegt es den Gemeinden eine entsprechende Verordnung auszuarbeiten und diese den Gegebenheiten anzupassen.

Auch die Gemeinde Meran zeigt sich am neuen Konzept durchaus interessiert, wie Bürgermeister Dario Dal Medico auf der Pressekonferenz der Stadtregierung erklärte. Er verkündet, dass die Gemeindeverwaltung nun genau an einer solchen Verordnung arbeite und dabei auch die Besonderheiten des Gebietes berücksichtige: „Es handelt sich hierbei um eine wichtige Maßnahme, die den Wohnungsmarkt verbessern wird, insbesondere in Meran, wo die Preise aufgrund der aktuellen Immobiliensituation hoch sind.“

Gemeinsam mit der Generalsekretärin, dem Amt für Urbanistik und dem Rechtsamt soll diese „so schnell wie möglich“ ausgearbeitet und dann dem Gemeinderat vorgelegt werden. Bürgermeister Dal Medico verweist aber darauf, dass die Aufgabe keine einfache ist: „Die Materie ist komplex, und mehrere Verfahrensaspekte müssen im Detail geklärt werden – z.B. welches Amt die Anträge bearbeiten, die Ranglisten erstellen und aktualisieren soll. Zudem müssen einige Widersprüche in der Durchführungsverordnung gelöst werden.“

Die Gemeinde möchte deshalb den Gemeindeverband ersuchen, eine Musterverordnung zu erarbeiten, die dann für alle Gemeinden angewandt werden kann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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