„Vollstes Vertrauen“
Der Geschäftsführer des Baukollegiums, Thomas Hasler, steht im Fall Benko-Hager unter Ermittlung. Das Baukollegium spricht ihm das voll Vertrauen aus.
Die Vorhaltungen gegenüber dem Geschäftsleiter des Baukollegiums Thomas Hasler: Auch der Geschäftsführer des Baukollegium steht im Fall Benko-Hager unter Ermittlung.
Das Baukollegium stellt sich hinter Hasler: Dieser habe Sets im Auftrag und Interesse des Verbandes und der Mitglieder gehandelt, so heißt es in einer Aussendung. Man habe „vollstes Vertrauen in Thomas Hasler und die Gerichtsbarkeit“, so heißt es in der Aussendung.
„Wie der Geschäftsleiter des Baukollegium, Thomas Hasler, konnten auch wir als Baukollegium lediglich aus den Medien entnehmen, dass auch gegen diesen im Zusammenhang mit den aktuell im Fokus stehenden Untersuchungen gegen Renè Benko und Heinz Hager ermittelt wird,“ so das Präsidium des Baukollegiums.
Ein weiterer Auszug aus der Stellungnahme des Baukollegium:
„Der Geschäftsleiter ist im Mai 2020 von Mitgliedern auf die mögliche Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften bei einer Ausschreibung für eine Beregnungsleitung hingewiesen worden und hat diese Einwände, im Auftrag des Kollegiums und wie vom Gesetz vorgesehen, in einem offiziellen Schreiben an den Direktor der AOV, Thomas Mathà, der Leiterin der Stabstelle Audit, Anna Maria Ramoser, sowie die ausschreibende Körperschaft übermittelt und um Überprüfung dieser ersucht. Die AOV hat ihrerseits ihrer Aufgabe entsprechend die Angelegenheit geprüft und in völlig korrekter und transparenter Weise bestätigt, dass die Kostenschätzung der Ausschreibung in verschiedenster Hinsicht nicht in Anlehnung an die Vorgaben für das Richtpreisverzeichnis erstellt worden ist. Dies alles steht in keinerlei Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen gegen René Benko und Heinz Peter Hager. Es ist Aufgabe des Kollegiums, die Interessen des Sektors zu wahren und gegenüber den zuständigen Stellen auf mögliche Rechtswidrigkeiten in Ausschreibungen hinzuweisen und um Überprüfung derselben zu ersuchen.“
Und weiter:
„Als Baukollegium sprechen wir dem Geschäftsleiter unser vollstes Vertrauen aus. Wir sind überzeugt, dass sich die Vorhaltungen schnell aufklären lassen und haben entsprechendes Vertrauen in die Arbeit der Justiz.“
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