Neue Regeln
Das Land passt die Einkommensgrenzen und Freibeträge beim Wohnbau an. Die Details.
Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten hat die Landesregierung auf Vorschlag von Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair beschlossen, die Freibeträge und Einkommensgrenzen im öffentlichen und sozialen Wohnbau anzupassen.
Das ASTAT verzeichnete zwischen September 2022 und September 2023 für die Gemeinde Bozen einen Anstieg der Lebenshaltungskosten um 4,4 Prozent. Die neuen Einkommensgrenzen gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und betreffen die Berechnung des sozialen Mietzinses sowie des Mietzinses für Mittelstandswohnungen.
Sie beziehen sich ausschließlich auf „alte Verträge“, also Mietverhältnisse, die vor dem 1. September 2023 abgeschlossen wurden – vor Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum neuen Wohnbaugesetz. Für neue Mietverhältnisse gilt hingegen ein EEVE-basiertes System, bei dem Einkommensgrenzen und Freibeträge nicht mehr relevant sind.
Kommentare (1)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.