Das Panorama-Fahrverbot
Die Gemeinden St. Lorenzen und St. Vigil in Enneberg haben ein Durchfahrtsverbot für Panoramastraßen erlassen. Künftig dürfen dort nur noch Anrainer der beiden Gemeinden fahren.
von Markus Rufin
Die Dolomiten sind auch deshalb so beliebt, weil das Panorama von zahlreichen Straßen aus bewundert werden kann. Wer keine Lust hat, die mittlerweile sehr bekannten und daher oft überfüllten Passstraßen dafür zu verwenden, kann auf kleinere Gemeindestraßen ausweichen.
Es gibt sogar Reiseveranstalter, die mit diversen Panoramafahrten in den Dolomiten werben. Im Internet sind gleich mehrerer solcher Dolomitenrundfahrten ersichtlich. „insgesamt hat sich in den letzten Jahren die Kultur durchgesetzt, dass gefahren wird, wo es nur geht“, meint Martin Ausserdorfer, Bürgermeister von St. Lorenzen. „Begleitet wird diese Entwicklung von Navigationssystemen wie Google Maps, welche auf Basis von Echtzeitinformationen die schnellste Verkehrsroute ausrechnen.“
Es ist selbsterklärend, dass dadurch vor allem in der Hochsaison kleinere Gemeindestraßen völlig überlastet sind. Die Anrainer entlang dieser Straßen – häufig liegen Häuser oder Wohnsiedlungen in unmittelbarer Nähe – sind einer großen Lautstärke und den Abgasen ausgesetzt. Hinzu kommt, dass die oft rasenden Fahrzeuge eine Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer darstellen.
Obwohl es sich um ein sehr komplexes Thema, auf das die lokalen Verwaltungen oft nur wenig Einfluss haben, haben sich die Gemeinden von St. Vigil in Enneberg und St. Lorenzen nun für eine besondere Maßnahme entschieden. Die beiden Bürgermeister Felix Ploner und Martin Ausserdorfer wollen den Verkehr auf diesen Straßen, die die beiden Gemeinden miteinander verbinden, jetzt mit einer Anordnung einschränken. Die beiden Bürgermeister wollen damit in erster Linie ein Zeichen setzen.
Im betroffenen Gebiet handelt es sich dabei um die beiden Straßen, die über Maria Saalen und Hinteronach ins Gadertal führen. Technisch gesehen handelt es sich bei der Anordnung um ein Durchfahrtsverbot. Dieses zielt aber nur darauf ab, Panoramafahrten zu verbieten. Dementsprechend sind von der Anordnung die Anwohner beider Gemeinden sowie all jene, welche aus guten Gründen die Straßen benutzen müssen. Dazu zählen unter anderem Milchtransporteure, landwirtschaftliche Fahrzeuge, oder Schülertransporte.
Explizit ausgeschlossen sind demnach touristische Fahrten mit Pkw und Motorrädern.
„Dies alles wird zum Schutz der Anwohner gemacht. Das ländliche Straßennetz wurde nämlich für die Menschen vor Ort errichtet. Gefahrensituation sollen dadurch vermieden werden, vor allem für Fußgänger oder Radfahrer“, erklären die beiden Bürgermeister.
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