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Verkaufte Ehre

Das Land Tirol will den Verkauf, die Versteigerung und das Verschenken der Ehrenzeichen und Verdienstkreuze künftig per Gesetz verbieten. Warum dies auch in Südtirol befürwortet wird.

von Karin Gamper

Ehrenzeichen, Verdienstmedaille, Verdienstkreuz: Das Land Tirol verfügt über verschiedenste Auszeichnungen, die alljährlich an ausgewählte Personen mit besonderen Meriten aus Nordtirol, Südtirol und dem Trentino vergeben werden.

Regelmäßig für Aufregung sorgte in den vergangenen Jahren, wenn ebendiese Abzeichen plötzlich im Internet auftauchten und dort zum Verkauf angeboten werden. Meist waren es die Erben oder Verwandte, die mit dem glänzenden Stück aus der Truhe des Großvaters nichts anzufangen wussten und es so über einschlägige Verkaufsportale verhökerten. Die Durchschnittspreise, die dabei erzielt werden, belaufen sich auf etwa 400 Euro.

„Es gibt einen Markt dafür“, weiß Roland Lang, der Obmann des Südtiroler Heimatbundes, „es sind vor allem Sammler, die es auf solche Ehrenzeichen abgesehen haben“.

Deshalb komme es auch immer wieder vor, dass die Insignien im Netz landen. Er selbst habe vor einigen Jahren ein Ehrenzeichen auf einem Südtiroler Second-Hand-Portal entdeckt und es für den Heimatbund erstanden, berichtet Lang.

„Ich wollte vermeiden, dass es in die falschen Hände gelangt und damit Schindluder betrieben wird“, erinnert er sich zurück. Urkunde sei keine dabei gewesen, aber der Träger des Ehrenzeichens sei über die eingravierte Nummer leicht zu ermitteln gewesen. „Ich habe jedoch keine genaueren Recherchen angestellt“, sagt Lang. Er wisse lediglich, dass die Auszeichnung vom Sohn des Trägers – ein Südtiroler – verkauft worden sei. „Er hatte eine Abneigung gegen die Insignie und war enttäuscht vom Vater, weil dieser in vielen Vereinen ehrenamtlich tätig war, Familie und Betrieb jedoch vernachlässigte und am Ende alles den Bach hinunterging“, berichtet Lang.

Ein anderes Mal wurde Roland Lang von Trentiner Schützen auf ein zum Verkauf stehendes Ehrenzeichen im Internet aufmerksam gemacht. Lang wandte sich noch an demselben Tag an die Landeshauptleute von Südtirol und Tirol. Das Land Tirol erstand das Ehrenzeichen letztlich selbst.

Wie aber lautet die derzeit geltende Regelung? Dürfen die Ehrenzeichen überhaupt verkauft werden? Auskunft gibt die offizielle Homepage des Landes Tirol. Dort heißt es: Die Ehrenzeichen verbleiben im Eigentum des Beliehenen und dessen Erben. Sie dürfen erst nach dem Tode des Ausgezeichneten veräußert werden. Eine Trageberechtigung besteht ausschließlich für den Ausgezeichneten. Bei Verlust des Ehrenzeichens kann bei der Tiroler Landesregierung gegen Ersatz der Kosten eine Zweitausfertigung angefordert werden. Mit dem Ehrenzeichen wird eine Urkunde ausgehändigt.

SHB-Obmann Roland Lang

Allerdings bastelt die Tiroler Landesregierung derzeit an einer Änderung des geltenden Auszeichnungsgesetzes. Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, soll die Novelle voraussichtlich im Februar kommenden Jahres vom Landtag beschlossen werden. Die Neuerung sieht vor, dass künftig der Verkauf, die Versteigerung und das Verschenken der Ehrenzeichen und Verdienstkreuze verboten wird.

Das Eigentum an der Insignie sowie der Urkunde soll demnach künftig beim Land Tirol bleiben. Die Trägerinnen oder Träger würden sie lediglich besitzen. Dieses Recht ginge nach dem Ableben an die Erben über – sofern sie die Abzeichen als Andenken behalten wollen. Nicht erlaubt wäre künftig jedoch das Veräußern, Versteigern oder Verschenken.

„Ich finde es gut, dass der Verkauf per Gesetz geregelt wird“, sagt dazu Heimatbund-Obmann Roland Lang, „der Handel mit den Ehrenzeichen ist würdelos, es ist wichtig, dass er unterbunden wird“.

Mit eingepackt in die Gesetzesnovelle ist laut Tiroler Tageszeitung übrigens auch die Möglichkeit, dass verurteilte Straftäter und NS-Verbrecher die Orden wieder verlieren können, und zwar auch posthum. Unter anderem solle damit führenden Mitgliedern der SS, SA oder ranghohen politischen Vertretern des Nazi-Regimes die Ehrung wieder entzogen werden, die ihnen in den Nachkriegsjahren erteilt wurde.

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