Doppelter Geburtstag
Seit 40 Jahren gibt es den Verein „Haus der Familie“. Auch das Gesetz für das Bibliothek- und Weiterbildungswesen feiert das 40-jährige Bestehen.
Zwei Geburtstage feiert das Haus der Familie in Lichtenstern am kommenden Samstag, 10. August von 12 bis 17 Uhr bei einem Familientag: den 40. Geburtstag des Vereins „Haus der Familie“ und den 40. Geburtstag des Südtiroler Landesgesetzes Nr. 41. Dank dieses Gesetzes kann das Rittner Bildungshaus seine Angebote in großer Vielfalt und zu moderaten Preisen anbieten.
Am 7. September 1984 wurde der Verein „Haus der Familie des Katholischen Familienverbandes Südtirol“ gegründet, am 22. Oktober 1984 wurde er von der Autonomen Provinz Bozen Südtirol als juristische Person des Privatrechts anerkannt und das Statut wurde genehmigt.
Im Jahr 1983 wurde das Landesgesetz Nr. 41 verabschiedet. Es bildet die formelle Grundlage für das Bibliotheks- und Weiterbildungswesen in Südtirol. Ende der 1970er-Jahre waren die finanziellen Mittel für Bibliotheken und Weiterbildung knapp, Weiterbildung und Bücher für viele zu teuer und Teilhabe nicht für alle möglich. Dank dieses Weiterbildungsgesetzes wurde die zuvor stiefmütterlich behandelte vierte Bildungssäule finanziell und strukturell auf- und ausgebaut. Ab den 1990er-Jahren folgte eine intensive Qualitätsentwicklung und -sicherung. Mittlerweile beneiden Nachbarregionen Südtirol für sein dezentrales und gut strukturiertes Netz an Bibliotheken, Weiterbildungsorganisationen und Bildungshäusern.
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