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„Das ist mein Geld!“

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Ehemalige öffentliche Angestellte müssen bis zu vier Jahre auf die ihnen zustehende Abfertigung warten – das bringt so manchen Pensionisten an den Rand der Verzweiflung. Das Beispiel von Herbert Dellago aus Sterzing.

von Erna Egger

Was sich das Land in diesen Fällen leistet, würden sich wohl die wenigsten privaten Unternehmer wagen. Davon ist Herbert Dellago überzeugt. Der 64-Jährige klagt: „Es ist mein Geld. Ich habe ein Recht darauf, ich brauche es und es wird mir nicht gegeben.“

Der Sterzinger ist mittlerweile verzweifelt und verärgert gleichzeitig: Im Jänner 2023 ist er in Ruhestand getreten. Die letzten 20 Jahre war er als Schuldiener an der Mittelschule in Klausen beschäftigt – also ein Landesangestellter.

Anstatt seinen Ruhestand zu genießen, kämpft er gegen große Geldsorgen, weil ihm sein ehemaliger Arbeitgeber sein Recht verweigert.

Bei seiner Pensionierung wurde ihm vom zuständigen Amt, wo er die erforderlichen Dokumente abgegeben hat, erklärt, dass er binnen sechs Monaten seine Abfertigung ausgezahlt bekommt.

Nach fast 16 Monaten ist das Geld auf seinem Konto immer noch nicht eingegangen.

Zahlreiche Anrufe hat er im Pensionsamt der Provinz getätigt: Anfangs wurde er noch vertröstet. „Zuerst mit der Ausrede, dass es Verzögerungen wegen der Installation einer neuen Software gebe. Diese Umstellung nehme sechs Monate in Anspruch. Ich habe mich da schon gefragt, was die Angestellten während dieser ganzen Zeit tun.“

Dieses halbe Jahr ist mittlerweile um und Dellago hat längst wieder das zuständige Amt kontaktiert, weil immer noch kein Geld auf seinem Konto ist.

Eine baldige Überweisung ist nicht in Sicht: „Mittlerweile bekomme ich im Amt nicht mal mehr eine Auskunft. Es wird einfach der Hörer aufgelegt. Das kann es doch nicht sein.“

Dieser Missstand treibe ihn in eine Notsituation: „Ich muss ja auch den Unterhalt und die Schulausbildung meiner 16-jährigen Tochter zahlen, die mit ihrer Mutter auf den Philippinen lebt. Aber das interessiert diese Herren und Damen nicht“, sagt er frustriert.

Er sei eigens von den Philippinen – wo er zwischenzeitlich mit seiner Familie lebt – nach Sterzing zurückgekehrt, um die restlichen notwendigen Papiere zu unterzeichnen.

Bereits für die Zusammenlegung seiner Pensionsfonds und die notwendigen Nachzahlungen, die im 21.000 Euro gekostet haben, habe er einen Kredit in Höhe von 17.000 Euro aufnehmen müssen, den er zurzeit abstottert. Mit 1.250 Euro Rente muss er zusätzlich rund 400 Euro an Miete für seine Wohnung plus Spesen zahlen. „Mittlerweile fressen mich ja die Zinsen auf – und das unverschuldet. Wenn ich diese mir zustehende Abfertigung endlich erhalten würde, hätte ich wieder Geld genug.“

Unter anderem hat Dellago zumindest um eine Vorauszahlung gebeten: „Damit ich zumindest meine Kreditkarten hier und auf den Philippinen nutzen kann. Aber ich höre dann nun ein knappes Nein und dann wird der Hörer aufgelegt.“

In seinem Umfeld gibt es ähnliche Fälle: „Ein Kollege von mir hat 29 Monate auf die Abfertigung gewartet.“

Mitgeteilt wurde ihm lediglich, dass er, sofern er die Abfertigung vor Verstreichen der zwei Jahre erhält, keine Zinsen bekommt. „Welche Frechheit ist das? Sie aber kassieren indes die Zinsen für mein Geld.“

Dellago ist der Verzweiflung nahe: „Es ist mein Geld, das mir zusteht und das ich für meine Tochter brauche. Anderen“, mit Anspielung auf den Rentenskandal, „wird in diesem unserem reichen Land die Rente vorausbezahlt. Und mir wird das mir zustehende Geld verweigert. Von Gerechtigkeit kann hier wohl keine Rede sein.“

Herbert Dellago ist kein Einzelfall, alle öffentlich Bediensteten sind davon betroffen. Die Situation ist komplex, sagt der ASGB-Chef Tony Tschenett: „Mit Monti-Gesetz 2012 wurde eingeführt, dass die öffentlich Bediensteten ihre Abfertigung später ausbezahlt bekommen, je nachdem welche Pension bezogen wird: die Altersrente oder die vorzeitige Altersrente. Die Betroffenen warten unterschiedlich lange, mitunter bis zu vier Jahre“, so der Gewerkschaftler.

Mittlerweile gibt es aber Gerichtsurteile, die besagen, dass die Abfertigung zugleich mit der Pensionierung ausbezahlt werden muss. „Aber der Staat hat diese Urteile nie umgesetzt“, sagt Tschenett.

Seit vergangenem Jahr besteht die Möglichkeit, dass die öffentlich Bediensteten bis zu ihrem Ableben weiterhin monatlichen einen kleinen Beitrag an die Rentenkasse einzahlen. Dann wird die Abfertigung gleich ausbezahlt. „Diese Möglichkeit gibt es aber erst seit letztem Jahr und die Allermeisten warten lieber bis zu vier Jahre auf die Auszahlung“, so Tschenett.

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