Drohender Amtsverlust
Der italienische Schulamtsleiter Vincenzo Gullotta kämpft im Strafverfahren zur Schulnoten-Affäre auch um sein Amt.
Trotz des gegen ihn laufenden Strafverfahren mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Falschbeurkundung und Aufforderung zu einer Leistung oder zum Versprechen eines Vorteils nach Strafrechtsartikel 319quater wurde Vincenzo Gullotta von der Landesregierung befördert.
Neben seiner im Jahre 2019 ausgeübten Tätigkeit als italienischer Schulamtsleiter ist Gullotta nun auch stellvertretender Leiter des Ressorts italienische Kultur, Umwelt und Energie.
Rein theoretisch könnte sich dabei um einen Fallschirm handeln, nämlich für den Fall, dass gegen den hohen Beamten am Landesgericht ein Hauptverfahren eingeleitet werden sollte. Diese Möglichkeit steht in der laufenden Vorverhandlung am Bozner Landesgericht weiterhin in Raum. Und zwar deshalb, weil eines ihm von der Staatsanwaltschaft vorgehaltenes Delikt eine Strafe von bis zu vier Jahren vorsieht. Und laut Gesetz müssen leitende Beamte bei der Einleitung eines Hauptverfahrens in diesen Fällen ihren Sessel räumen.
Es geht in dem Verfahren um eine Intervention des Schulamtsleiters bei der Leitung der Bozner Mittelschule Ugo Foscolo zugunsten seines dort zur Schule gehenden Sohnes, um eine Noten-Aufbesserung in zwei Fächern zu erwirken. Der Klassenrat trat im Juni 2020 ein zweites Mal zusammen und änderte die Noten.
Die für gestern angesetzte Vorverhandlung wurde erneut vertagt, weil Gullottas Verteidiger Giancarlo Massari um eine weitere Frist bat, Argumente der Verteidigung in einer Denkschrift vorzubringen.
Massari will u.a. beweisen, dass im Klassenrat keine Sonderbehandlung zugunsten des Schülers stattfand und dass der Schulamtsleiter nicht als solcher interveniert habe, sondern als besorgter Vater (wobei sich die beiden Rollen schwer trennen lassen), der auf einen Formfehler hingewiesen habe.
Die nächste Verhandlung zu dieser auch politisch heiklen Angelegenheit findet am 30. Mai vor Richter Ivan Perathoner statt.
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