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Der falsche INPSler

Ein 58-jähriger Bozner luchste einer Frau, die früher in Pension gehen wollte, unter dem Vorwand, ein Angestellter des staatlichen Sozialversicherungsinstituts zu sein, 63.171,97 Euro ab. Nun wurde er verurteilt.

von Thomas Vikoler

Die Frau aus Bozen hatte etwas Geld auf die hohe Kante gelegt und wollte ihren Wunsch verwirklichen, etwas früher in Rente zu gehen. Dafür wollte sie Beitragsjahre nachkaufen und da kam ihr die Bekanntschaft mit einem jungen Mann im November 2017 gerade recht. Wenige Tage später, am 12. November 2017, kreuzte der Bekannte zusammen mit einem zweiten Man, M.P., 58, in der Wohnung der Frau auf.

Es handelte sich um einen Beamten des nationalen Führsorgeinstituts INPS/NISF – der Mann stellte sich jedenfalls als solcher vor.

Und so begann eine unglaubliche Geschichte, in der Gerissenheit und Naivität aufeinandertrafen:

Die Frau vertraute dem Bekannten des Bekannten, M.P., offenbar blind und übergab ihm innerhalb weniger Wochen – bis 4. Dezember 2017 – nicht weniger als 49.150 Euro in bar. Die erste Zahlung über 4.200 Euro betraf eine vermeintlich notwendige Hinterlegung beim INPS. Bereits am Tag darauf übergab die Boznerin dem Mann 22.000 Euro für ein Finanzinvestment. Es folgten weitere Geldgaben, entweder für weitere Investitionen oder als Kredit für den vermeintlichen INPSler.

Das war nicht alles: Im Dezember teilte dieser der Frau mit, dass die Finanzwache sein Konto beschlagnahmt habe und er deshalb in finanziellen Schwierigkeiten stecke. Die Frau überließ dem Mann kurzerhand ihre Kreditkarte. Innerhalb eines Monats tätigte dieser damit Zahlungen und Abhebungen in der Höhe von 14.021,97 Euro.

Insgesamt waren es 63.171,97 Euro. Von einem Rückkauf der Beitragsjahre keine Spur.

Im Februar wurde es der heute 67-jährigen Frau zu viel. Sie erstattete Strafanzeigen gegen den offensichtlich falschen INPS-Angestellten und ihren Bekannten.

Ersterer ist am Donnerstag am Bozner Landesgericht vom Einzelrichter Stefan Tappeiner zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen Betrugs verurteilt worden. Er muss der gutgläubigen Frau insgesamt 68.171,97 Euro Schadensersatz zahlen, 5.000 Euro davon wegen moralischen Schadens.

Der „Anbahner“ des Betrugs, der junge Bozner, wurde dagegen in einem verkürzten Verfahren freigesprochen.

Ebenfalls enthalten im Strafurteil für den 58-jährigen Verurteilten sind zwei weitere Betrugs-Episoden. Im März 2018 versprach der Bozner einem ausländischen Betreiber eines Geschäfts-Utensilien die Vermittlung von preisgünstigen IPhones und Tablets aus Deutschland und Österreich und ließ sich dafür 2.500 Euro Anzahlung übergeben.

Die versprochene Ware wurde am Ende nicht geliefert. Einem zweiten Mann knöpfte er dagegen 560 Anzahlung für die Beschaffung eines tragbaren Computers ab, der nie geliefert wurde.

Das nächste Opfer des 58-Jährigen ist ein Mann aus Bozen, der eine Wohnung mieten wollte.

Der nun erstinstanzlich Verurteilte ließ sich von ihm am 8. November 2018 genau 2.340 Euro als Kaution übergeben (die Miete wurde auf 500 Euro vereinbart). Doch aus der Vermietung der angeblich in der Bozner Drusustraße gelegenen Wohnung wurde nichts. Am Ende erstattete der vermeintliche Vermieter dem verhinderten Mieter 850 Euro der Kaution zurück.

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