Du befindest dich hier: Home » Politik » Sicherheit von Hab und Gut

Sicherheit von Hab und Gut

LR Arnold Schuler

Die Landesregierung hat die Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino befürwortet.

Die Südtiroler Landesregierung hat der Genehmigung des Abkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zugestimmt, berichtet Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler: „Wir – der Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, der Zivilschutz des Trentino und das Krisen- und Katastrophenmanagement des Landes Tirol – sind uns bewusst, dass bei Naturgefahren wie auch bei durch menschliche Einwirkung bedingten Gefahren die gegenseitige Unterstützung umgehend und effizient erfolgen muss. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verstärken und zu verbessern, haben wir nun dieses Abkommen geschlossen, um die größtmögliche gegenseitige Zusammenarbeit zu ermöglichen und die notwendigen Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung und ihres Hab und Guts, der Siedlungen und der Umwelt in Notfällen oder bei Bedrohungen abzustimmen und dafür unsere Synergien bestmöglich zu nutzen.“

Die Tätigkeitsfelder der Euregio erstrecken sich auf alle Bereiche, in denen die drei Länder gemeinsam über innerstaatliche Kompetenzen verfügen. Südtirol ist für Maßnahmen zur Katastrophenvorbeugung und Katastrophensoforthilfe zuständig und übt die regionalen Aufgaben im Bereich Feuerwehrdienst aus. Die Euregio hat die Koordination eines durch europäische Mittel geförderten Projektes zur Überwindung von grenzbedingten Hindernissen im Katastrophenschutz im Rahmen des vierten Aufrufs des EU-Programms b-solutions umgesetzt, das auf ein Rechtsgutachten über die rechtlichen Bedingungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz aufbaut.

Bedingungen für freiwillige, gegenseitige Hilfseinsätze geregelt

Diese Vereinbarung regelt etwa die Bedingungen für freiwillige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen durch Einsätze von Hilfsmannschaften mit Ausrüstungsgegenständen und Hilfsgütern, von Material oder Informationen und einen Datenaustausch in Echtzeit. In Notfallsituationen in ihren eigenen Gebieten können der Südtiroler Bevölkerungsschutz, das Krisen- und Katastrophenmanagement des Landes Tirol und der Zivilschutz der Provinz Trient über ihre jeweiligen Einsatzzentralen gegenseitige Hilfseinsätze anfordern. Die Koordination und Gesamtleitung der Rettungs- und Hilfsmaßnahmen obliegen den Behörden der anfordernden Gebietskörperschaft. Geregelt werden zudem versicherungstechnische Aspekte und die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Das Abkommen wurde von Bevölkerungsschutzlandesrat Schuler und seiner Tiroler Amtskollegin Astrid Mair sowie vom Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti unterzeichnet. Nun wird es dem Ministerrat in Rom vorgelegt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen