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Hoher Schadenersatz

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Der Sanitätsbetrieb muss der Ärztin Gaia Weissmann wegen entgangener Chancen bei einem Wettbewerb um eine Primariatsstelle 334.000 Euro zahlen.

Die Anfechtung einer Entscheidung einer Wettbewerbskommission des Sanitätsbezirks Bozen hat sich gelohnt für die Neonatologie-Fachärztin Gaia Weissmann, 49.

Der Bozner Arbeitsrichter Giulio Scaramuzzino hat ihr nun einen Schadensersatz in Höhe von 334.000 Euro wegen entgangener Chancen bei einer Ausschreibung für eine Primariatsstelle am Bozner Krankenhaus einen Schadensersatz von 344.000 Euro zugesprochen. Zu zahlen vom Sanitätsbetrieb.

Die Dimension des Falles, der nun erstinstanzlich entschieden wurde, ist freilich weiträumiger. Richter Scaramuzzino hatte im Laufe des Verfahrens den Verfassungsgerichtshof angerufen. Und zwar zur Klärung der Frage, ob eine Südtiroler Bestimmung zur Besetzung von Führungspositionen beim Sanitätsbetrieb aus dem Jahre 2001 verfassungskonform ist oder nicht. Sie sieht vor, dass die zuständige Kommission vom Sanitätsdirektor nominiert bzw. eingesetzt wird.

Eine Vorgangsweise, welche Ärztin Weissmann in ihrer Klage bemängelt hatte. Sie war von der Kommission zwar für geeignet erklärt worden, die Primariatsstelle für Neonatologie erhielt Mitbewerber Alex Staffler.

Das Problem dabei: Die Südtiroler Bestimmung widerspricht der nationalen Gesetzgebung, die ein Lossystem für die Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommissionen vorsieht. Und wie das Verfassungsgericht in seinem Spruch zum Fall Weissmann feststellte: Südtirol hat im Sanitätswesen sekundäre und nicht primäre Gesetzgebungszuständigkeit. Die Bestimmung aus dem Jahre 2001 ist also verfassungswidrig.

Nach dem Entscheid des Verfassungsgerichts waren alle ab 2017 zugewiesenen Primariate infrage gestellt, es gab aber eine politische Intervention der SVP-Parlamentarier in Rom.

Klägerin Weissmann wird nach diesem Urteil von Richter Scaramuzzino deshalb nicht Neonatologie-Primarin, sondern erhält stattlichen Schadensersatz. (tom)

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