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Wo dürfen Drohnen fliegen?

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Über Südtirol fliegen immer mehr Drohnen. Die genaue gesetzliche Lage ist dabei nur wenigen bekannt. Was man als Drohnenpilot darf – und warum die Regeln in Südtirol meist besonders streng sind.

von Julia Koppelstätter

Auch in Südtirol gibt es immer mehr Hobby-Drohnenpiloten. Doch weder Hobbypiloten noch Passanten oder Grundstücksbesitzer wissen über die genauen gesetzlichen Bestimmungen Bescheid. Auch Polizei und Förster sind nur selten informiert, behauptet Fly Südtirol, ein Unternehmen, das professionelle Drohnenaufnahmen mit geschulten Piloten durchführt.

Bei Flügen von Fly Südtirol, die fast ausschließlich kommerziell durchgeführt werden, kommt es des Öfteren vor, dass sie sich vor Spaziergängern, Wanderern oder Grundstücksbesitzern rechtfertigen müssen. „Sehr viele Leute reagieren ,allergisch‘ auf Drohnen. Viele sind genervt von den Drohnengeräuschen oder haben zum Teil Angst um ihre Privatsphäre“, erklärt Fabian Call, Koordinator von Fly Südtirol.

Oft sind die professionellen Piloten Beschimpfungen oder Drohungen ausgesetzt. Häufig wird auch damit gedroht, die Polizei zu rufen.

Besonders bei Events, die von Fly Südtirol begleitet werden, komme es zu Diskussionen, weiß Call: „Früher reagierte die Mehrheit der Eventteilnehmer sehr neugierig und interessiert, doch heutzutage kommen immer mehr Fragen auf und die Leute wollen Erklärungen. Prinzipiell ist es beispielsweise erlaubt, mit einer Drohne Aufnahmen zu machen, wo Personen sichtbar sind. Es ist jedoch sehr kompliziert, da dabei viele Faktoren zu berücksichtigen sind, zum Beispiel die Distanz zu den Personen und die Erkennbarkeit der Gesichter“, sagt der Koordinator bei Fly Südtirol.

In erster Linie habe das damit zu tun, dass die Passanten Hobbypiloten von professionellen Piloten nicht unterscheiden können. Dabei besitzen letztere die höchsten Flugscheine Italiens und sind somit mit den Vorschriften bestens vertraut. Deshalb wollen sie Hobbypiloten sowie auch alle anderen mit den Regeln bekannt machen.

„Bei den Drohnen gibt es grundsätzlich drei Gewichtsklassen: unter 250 Gramm, bis zu zwei Kilogramm, von zwei bis 25 Kilogramm. Bei der erstgenannten Gewichtsklasse benötigt man nur eine Versicherung und einen QR-Code, aber keinen Drohnenführerschein. Für die zwei letztgenannten Gewichtsklassen gibt es spezifische Führerscheine: A1-A3, A2, A2 Specifico. Je nach Gewichtsklasse und Führerschein gilt es außerdem bestimmte Vorschriften einzuhalten“, sagt der Koordinator bei Fly Südtirol.

Wolle man als Hobbypilot über ein privates Grundstück fliegen, brauche man dafür die entsprechende Drohne, die nicht mehr als 250 Gramm wiegen darf. Dafür ist kein Drohnenführerschein nötig, man muss allerdings 120 Meter über dem Gebäude fliegen. Hat man bereits einen Führerschein, ist es ohne diese Einschränkungen erlaubt.

Aktuell kann den Drohnenführerschein A1-A3 jeder online absolvieren, unterstreicht Call: „Man kann sich ganz einfach anmelden, ein Quiz machen und wenn man besteht, erhält man den Führerschein. Was aber noch lange nicht bedeutet, dass man damit legal überall fliegen darf.”

Zudem kommen noch die unzähligen Flugverbotszonen, die das legale Fliegen in Südtirol umso schwieriger machen. Diese sind nicht durch Hinweisschilder gekennzeichnet, sondern auf einer Karte sichtbar, nur an einzelnen Orten, wie dem Pragser Wildsee zum Beispiel, findet man ein solches Schild. Die Entscheidung über eine Flugverbotszone trifft die Flugaufsichtsbehörde ANAC: „Die italienische Flugaufsichtsbehörde ENAC entscheidet über die Flugverbotszonen, gibt entsprechende Informationen an D-Flight weiter, welche dementsprechend eine Karte erstellt, mit genauen Angaben zur jeweiligen Regelung der einzelnen Zonen. Jeder kann auf diese Karte Zugriff haben. Etwa die Hälfte der Einwohner in Südtirol leben in einer Flugverbotszone. Zudem gibt es eingeschränkte Flugzonen, die je nach Einteilung auf eine maximale Flughöhe von 25, 45 und 60 Metern beschränkt sind, und Drohnenaufnahmen nur mit dem Drohnenführerschein A2-Specifico erlaubt sind. In den dunkelroten Zonen, sprich den Flugverbotszonen, ist neben dem genannten Führerschein eine Genehmigung von Seiten der ENAC nötig, um mit der Drohne zu fliegen. Erst sobald man alle nötigen Flugscheine hat, kann man um eine Genehmigung bei der ENAC anfragen, wobei es nicht immer sicher ist, dass man auch eine bekommt.“

Doch wie Call berichtet, hätten nur wenige Personen in Südtirol die nötigen Flugscheine, um in den eingeschränkten Flugzonen und den Flugverbotszonen zu fliegen.

Würde Fly Südtirol zum Beispiel über einem Hotel in Meran fliegen wollen, müssten sie zuerst bei einem Gremium um Erlaubnis anfragen. Bis diese ausgestellt ist, kann das vier bis fünf Wochen dauern. Außerdem muss man dafür 200 Euro bezahlen.

Auch während des Flugs gelten strenge Regeln, sagt Call: „Wir sind während des Fluges mit einem Co-Piloten verbunden. Je nachdem wo wir fliegen, müssen wir immer mit jemandem in Kontakt sein: in Bozen mit dem Flughafen, in Meran mit dem Krankenhaus und so weiter.“

Welche Drohne dabei zum Einsatz kommt, hängt dabei vom Gewicht der Drohne und vom Flugschein des Piloten ab. Je größer die Drohne, desto höher ist der Anspruch für den entsprechenden Flugschein.

Während des Flugs in den Flugverbotszonen gelten strenge Regeln, sagt Call: „Wir sind während des Drohnenfluges mit einem Spotter verbunden. Je nachdem wo wir fliegen, müssen wir immer mit jemandem in Kontakt sein: in Bozen mit dem Flughafen, in Meran mit dem Krankenhaus und so weiter. “ Die Konsequenzen eines nicht legalen Flugs in einer Flugverbotszone, können hohe Geldstrafen und den Entzug der Lizenzen und des Fluggerätes mit sich ziehen.“

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