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Kampf gegen das Monopol

Jetzt werden auch die Südtiroler Senatoren in Sachen Athesia-Medienmonopol aktiv. Was Julia Unterberger und Gigi Spagnolli planen.

Die Athesia-„Sammelklage“ gegen das Internetportal Salto.bz erweist sich immer mehr als Bumerang.

Denn nach dem medialen Aufschrei über die SLAPP-Klage von Athesia und Berichten in großen europäischen Zeitungen über die „ungarischen“ Zustände in Südtirol jetzt werden auch die Südtiroler Senatoren Julia Unterberger und Gigi Spagnolli in Sachen Athesia-Medienmonopol aktiv

„Leider kommt es in Italien immer häufiger vor, dass die politische und wirtschaftliche Macht auf Knebelklagen zurückgreift, um kritische Journalisten zum Schweigen zu bringen. Da die meisten Strafanträge wegen offensichtlicher Unbegründetheit archiviert werden (2017: 67 %), greift man auf Zivilklagen zurück und nutzt die Langsamkeit des italienischen Justizsystems um Druck aufzubauen International ist das Phänomen unter dem Akronym SLAPP (Strategic Lawsuit Against Public Participation) bekannt. Es hat jüngst in Südtirol seinen traurigen Höhepunkt gefunden. Eine kleine Online-Zeitung wurde von der größten regionalen Verlagsgruppe, die, wie die AgCom mit Besorgnis feststellte noch dazu in einer Monopolstellung tätig ist und fast 80 % des regionalen Informationmarktes beherrscht, auf 150.000 Euro Schadensersatz verklagt“, schreiben Unterberger und Spagnolli am Samstag in einer Aussendung.

Und weiter:

Um diesen mutwilligen Klagen Einhalt zu gebieten, haben wir zwei bereits im Senat eingereichte Gesetzesentwürfe unterzeichnet, einen von unserem Kollegen Mirabelli, der sich auf die verschärfte Haftung im Zivilprozessrecht bezieht (ex Ar. 96 ZPO) und den anderen von unserem Kollegen Martella, der auch in andere Bereiche zum Schutz der Informationsfreiheit eingreift.“ 

So in einer Aussendung Senatorin Julia Unterberger und Senator Luigi Spagnolli, Präsidentin und stellvertretender Vizepräsident der Autonomiegruppe.

„Der Vorschlag des Senators Martella zielt darauf ab, die gesamte Materie neu zu ordnen, indem er in das Strafrecht und die Zivilprozessordnung eingreift und die Haftstrafe für Journalisten, die wegen Verleumdung mittels Presse verurteilt werden, abschafft. Zum Schutz von Personen, die tatsächlich Opfer von Verleumdungen geworden sind, wird eine Reihe von Elementen eingeführt, darunter das Recht der betroffenen Person, die Entfernung von verleumderischen Inhalten oder unter Verletzung des Gesetzes verbreiteter personenbezogener Daten, von Webseiten und Suchmaschinen zu verlangen.

Der Vorschlag von Mirabelli konzentriert sich auf Artikel 96 der Zivilprozessordnung zum Thema mutwillige Prozessführung, und sieht eine verschärfte zivilrechtliche Haftung einer Person vor, die ohne jegliches Fundament eine Schadensersatzklage wegen Verleumdung in der Presse erhebt. Der Kläger muss zusätzlich zu den Gerichtskosten einen vom Richter festgelegten Betrag zahlen, der nicht weniger als 25 % des in der Schadensersatzklage geforderten Summe betragen darf.

Die Knebelklagen stellen eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar. Wir hoffen daher, dass diese Gesetzesentwürfe so schnell wie möglich verabschiedet werden, denn eine Presse, die frei von jeglicher Form der Einschüchterung ist, ist der wichtigste Indikator für die Gesundheit einer Demokratie.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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