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Gegen den Strom

Foto: Fischereiverband Südtirol

Am Mittwoch ist das neue Fischereigesetz des Landes in Kraft getreten. Für den Südtiroler Energieverband SEV ist das kein Festtag.

Der SEV hatte im Landtag einen Aufschub verlangt, um den Entwurf genauer zu bewerten. „An vielen Stellen ist der Text leider nicht gut durchdacht, nicht zielführend und einfach ärgerlich“, kommentiert SEV-Direktor Rudi Rienzner das Gesetz.

So sei es unverständlich, dass ausgerechnet ein Fischereigesetz neue Vorschriften zu Restwassermengen macht, die schon im Wassernutzungsplan und im Gewässerschutzplan geregelt sind und damit direkt in die Tätigkeit der Wasserkraftwerke eingreift.

Der SEV betont: Die Wasserkraft sei ein unverzichtbares Schlüsselelement zur Lösung des Klimaproblems. Das zeigten schon die Zahlen. Die Wasserkraft produziert ein Sechstel der weltweit bereitgestellten elektrischen Energie und damit mehr als alle anderen erneuerbaren Energieträger zusammen. In Italien ist die Wasserkraft die wichtigste „grüne“ Energiequelle und in Südtirol liefert die Wasserkraft knapp 90 Prozent der erzeugten elektrischen Energie.

Rudi Rienzner: „Vor allem unsere Kleinwasserkraftwerke tragen zur Bildung von lokalen Wirtschaftskreisläufen bei und stärken die Dorf- und Talgemeinschaften. Und: „Alle wollen die Energiewende, aber nicht vor der eigenen Haustür. Gerade jene, die am lautesten nach der Energiewende schreien, verhindern neue nachhaltige Initiativen. Genossenschaften, Gemeindebetriebe und Stadtwerke haben in den vergangenen Jahrzehnten mit ihren kleinen und mittleren Wasserkraftwerken mehr für das Klima unddie Umwelt getan, als alle anderen“.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Höhe von Strafzahlungen für unzureichende Restwassermengen, für die erfahrungsgemäß nicht immer der Betreiber verantwortlich ist, im Fischereigesetz an der Nennleistung eines Kraftwerks orientiert. Der beschuldigte Betrieb solle vor der Ausstellung von Strafbescheiden zumindest kontaktiert und angehört werden.

Wenn Wasserkonzessionen erneuert oder neue Kraftwerke geplant werden, sind deren Betreiber zu Entschädigungszahlungen für die Wertminderung von Fischereirechten verpflichtet. Um überzogene Forderungen zu verhindern, spricht sich der SEV hier für die verpflichtende Erstellung eines Schätzgutachtens durch einen unabhängigen Fachmann oder für die Vermittlung bei Streitfällen durch das – unparteiische – Amt für Jagd und Fischerei aus. Die vom Gesetz vorgeschriebenen privaten Vereinbarungen seien nur schwer zu erreichen,

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Landesfischereiverband Südtirol erhält als repräsentativster Verband der Inhaber und Inhaberinnen von Fischereirechten das Recht „im Auftrag des Amtes Aktivitäten öffentlichen Interesses ausüben und entsprechende Vereinbarungen abschließen“. In anderen Bereichen, so der SEV, sei es kaum vorstellbar, dass eine privatrechtliche Interessensvertretung für die öffentliche Verwaltung Dienste erledigen könne.

Der Südtiroler Energieverband SEV – immerhin die wichtigste Interessensvertretung der Wasserkraftwerke in unserem Land – und wurde lediglich im August 2021 bei der Vorstellung einer frühen Textvorlage konsultiert, obwohl das Fischereigesetz weitreichende Auswirkungen auf die Stromerzeugung aus Wasserkraft hat und der SEV gerade in diesem Bereich über wertvolles Fachwissen verfügt. „Es wäre sicher fairer und sinnvoller gewesen, mit uns auch in den weiteren Beratungen über das Gesetz zu sprechen, um handwerkliche Fehlgriffe und praxisferne Bestimmungen frühzeitig zu vermeiden“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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