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Das Gutachten

Im Strafverfahren zum Rodelunfall am Rittner Horn kommt es zu einem verkürzten Verfahren. Die Verteidigung will nachweisen, dass es an der Abzweigung zu einem Sturz kam.

„Nicht einmal ein Olympiasieger hätte die Strecke sturzfrei mit der Rodel bewältigen können“, schreibt Gerichtsgutachter Ernesto Rigoni in seinem Bericht zum zweifach tödlichen Rodelunfall am Rittnerhorn im Jänner 2019.

Dabei kamen die aus Reggio Emilia angereiste Touristin Renata Dyakowska und ihre Tochter Emily Formisano ums Leben.

Am Bozner Landesgericht fand am Donnerstag eine weitere Vorverhandlung im Strafverfahren gegen Siegfried Wolfsgruber, dem damaligen Präsidenten der Rittner Liftgesellschaft statt.

Es gab wiederum eine Vertagung (auf 8. Juni), aber zwei wichtige Entwicklungen. Verteidiger Paride D`Abbiero beantragte für seinen Mandanten ein verkürztes Verfahren. Und er legte ein neues Parteiengutachten vor, mit dem nachgewiesen werden soll, dass Dyakowska die geliehene Rodel, auf der sie gemeinsam mit ihrer Tochter saß, vor der Abfahrt über die steile Abfahrtspiste angehalten wurde bzw. dass es zu einem Sturz kam. Es handelt sich um ein sogenanntes dynamisches Gutachten über den Verlauf der tödlichen Rodelpartie.

Den Hinweis zur deren Unterbrechung hatte ausgerechnet Gerichtsgutachter Rigoni mit seinem Satz zum Olympiasieger geliefert.

„Durch ein Anhalten der Rodel wäre der Kausalnexus zwischen einer hypothetisch unklaren Beschilderung und dem tödlichen Ereignis unterbrochen“, sagt Anwalt D’Abbiero. Hobbyrodlerin Dyakwoska, die billige Turnschuhe trug, muss sich bewusst gewesen sein, dass sie sich nicht auf der Rodelstrecke befand, die laut Gutachter Rigoni schlecht ausgewiesen bzw. beschildert war.

Die Verteidigung setzt also auf einen Freispruch Wolfsgrubers in der Vorverhandlung. Die Verhandlungen mit den polnischen Verwandten Dyakwoskas über deren Schadensersatzforderungen sind weiter am Laufen.

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