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„Wenig weitsichtig“

Martin Haller (Foto: Armin Huber)

Mit einem im Ministerrat verabschiedeten Gesetzesdekret hat die Regierung Meloni den Rechnungsrabatt und die Übertragung von Krediten auf den Superbonus blockiert. Wieder eine Änderung, die sowohl Bauunternehmen als auch Häuslebauer/innen (einfach) hinnehmen müssen. Der lvh zeigt sich verärgert.

Der 110 Prozent Superbonus habe in den letzten Jahren zahlreiche Bauprojekte angestoßen und sei damit dem ursprünglichen Ziel, die Wirtschaft in Italien nach Corona wieder anzukurbeln, gerecht geworden, schreibt der lvh in einer Aussendung einleitend.

Letzthin hat die italienische Regierung allerdings immer wieder in den Superbonus eingegriffen, so auch kürzlich mit einem Ad-hoc-Gesetzesdekret.

Bis dato ermöglichte der Superbonus einen Rechnungsrabatt und die Übertragung des Steuerguthabens, d.h. der Lieferant stellte dem Endkunden eine skontierte Rechnung aus und dieser übertrug im Gegenzug dem Lieferanten die Differenz zum ursprünglichen Rechnungsbeitrag in Form eines Steuerguthabens.

Der Lieferant behielt dabei das Recht, dieses Steuerguthaben wiederum an einen Dritten (Privatperson, Bank, Versicherung usw.) abzutreten. Zukünftig wird dieser sogenannte „Sconto in fattura“ nicht mehr anwendbar sein.

Die lvh-Spitze bezeichnet diese Entscheidung als wenig weitsichtig.

„Es ist ein Dilemma! Immer wieder kommt es in Italien zu kurzfristigen Entscheidungen, was gesetzliche Bestimmungen betrifft. Dauernde Änderungen oder neue Kursrichtungen bringen nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bauherrinnen und -herren in Schwierigkeiten. Mit vorgegebenen Bestimmungen sind viele zahlreiche bürokratische, finanzielle und zeitliche Aufwände verbunden, die ihrerseits wiederum weitere Konsequenzen mit sich bringen. In der Theorie mag eine Gesetzesänderung vielleicht als einfach umsetzbar wirken, in der Praxis sieht das Ganze anders aus“, beklagt lvh-Präsident Martin Haller.

Die Betriebe benötigten klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Vor allem fordere man nun, dass die bereits auf den Weg gebrachten Projekten noch mit den „alten“ Bestimmungen abgeschlossen werden können und nicht komplett umgeplant werden müssen.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (12)

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  • morgenstern

    Endlich wird dieser Preistreiberei ein Riegel vorgeschoben. Was die Rechtssicherheit betrifft, die hat es in Italien nie gegeben und wird sie auch in Zukunft nicht geben.

  • franz19

    Allerhöchste Zeit,die Preise der Baumaterialien sind verdoppelt,es wurde betrogen was nur geht und man könnte ein ganzes Buch schreiben und wer zahlt der Steuerzahler!!

  • rumer

    Diese Abschaffung ist zu begrüßen!
    Manche Handwerker und Händler haben die Preise verdreifacht und die Kunden abgezockt. Dem Kondominiumsverwalter war ja egal wieviel es kostet, er bekam ja 110 % zurück. So ein bescheuertes Gesetz konnte nur Italien beschliessen.
    Der LVH sollte besser still sein!

  • semperoper

    „Wenig weitsichtig“…ach ja? Aber immense Schulden machen zu Lasten der Allgemeinheit um es wenigen vor die Füße zu werfen wäre hingegen weitsichtig? Ich muss k…
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    wieder da. Boah, war das grauslich….

  • dn

    Ja, eine versteckte Subvention für alle, die am Bau verdienen. Und wieder einmal ist der Steuerzahler die Weihnachtsgans.

  • tirolersepp

    110 Prozent ging voll in die Hose und warum weil geschummelt und gestohlen wurde!

    Rechnungen wurden dem Staat vorgelegt und keine Mauer wurde errichtet !

  • cosifantutte

    Hat sich denn niemand gefragt, wie sich gerade das völlig verschuldete Italien einen Superbonus 110% leisten kann? Warum hat denn niemand in Europa das Modell nachgeahmt, wenn es das Ei des Kolumbus ist? Ich frage und frage und bekomme nur dämliche Antworten drauf, bei der Kondominiumsitzung, über den Bankfilialleiter hin zum Handwerker.

    Ich sehe das so: wenn der Staat einem Kondominium im Privateigentum einen Bonus von 800KEuro zukommen hat lassen (lies „Geld geschenkt hat, das er nicht hat oder Steuern erlassen hat die er braucht“), um die Bude zu sanieren, so hat der Staat entsprechend einen Anteil von 800k plus Zinsen an der Immo erworben, die er jederzeit per Federstich geltend machen kann (lies „enteignen kann“), um den Staatshaushalt (auf Druck Brussels, zu sanieren). Die Immos sind eben immobil und den Eigentümer erreicht man immer.

    Die Deutschen kennen dieses Vorgehen bereits unter dem Namen „Lastenausgleichgesetz“ aus 1952. Da hat man schuldenfreie Immos teilenteignet.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

    Die Italiener bezahlen einfach zuwenig Steuern für ihre Immos, Erbschaften und Schenkungen, und die anderen, wie Mark Rutte wissen das und es irritiert sie verständlicherweise.

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