Du befindest dich hier: Home » Chronik » Raub am Rienzufer

Raub am Rienzufer

Landesgericht Bozen

Vier Jahre Haft wegen 30 Euro – und einen Faustschlag: Schuldspruch am Bozner Landesgericht gegen einen 30-Jährigen, der in Brixen einen Minderjährigen ausgeraubt haben soll.

von Thomas Vikoler

Es geschah an einem frühen Abend im November vergangenen Jahres. Ein Jugendlicher, gebürtig aus dem Kosovo, ging in Brixen der Promenade am Rienzufer entlang, als er von einem entgegenkommenden Mann angehalten wurde.

Dessen Aufforderung: „Gib mir dein Geld und dein Handy“. Weil der 17-jährige Brixner ihr nicht sofort Folge leistete und sich wehrte, versetzte ihm der Unbekannte einen Faustschlag – und entriss ihm Brieftasche.

Die genaue Täterbeschreibung des Jugendlichen führte die Polizei, bei der er nach dem unliebsamen Zwischenfall Anzeige erstattete (bzw. seine Eltern für ihn), führte zu einem Ermittlungserfolg: Die Strafverfolger identifizierten einen vorbestraften 30-jährigern Mann aus Albanien als den Aggressor. Es wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen, er sitzt seitdem im Bozner Gefängnis in U-Haft.

Gestern wurde der Mann von Gefängniswärtern zu einer Verhandlung vor einem Richtersenat unter Vorsitz von Strafsektionspräsident Stefan Tappeiner geführt.

Im Rahmen eines verkürzten Verfahrens wurde das Urteil zu diesem faktisch offenbar unumstrittenen Fall gesprochen: Vier Jahre Haft für den 30-jährigen U-Häftling wegen erschwerten Raubes, begangen im November am Rienzufer von Brixen.

Die Ausgangsstrafe für erschwerten Raub liegt bei sechs Jahren, so lautete in der Verhandlung auch der Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Wegen des verkürzten Verfahrens hatte der Angeklagte Anspruch auf ein automatisches Drittel Strafnachlass.

Also vier Jahre Haft. Und dies wegen einer Beute von gerade 30 Euro – dem Inhalt der Geldtasche des 17-jährigen Brixners. Doch die Höhe der Beute ist in diesem Fall für die Erfüllung des Tatbestandes des Raubes unerheblich. Ausschlaggebend war, dass der offenbar zweifelsfrei identifizierte Täter Gewalt anwandte (der Faustschlag), um sein Ziel zu erreichen.

Ungeklärt blieb in diesem Strafverfahren bisher, ob der Räuber – wie vom Opfer des Raubes angegeben – ein Messer gezückt hat. Das Gericht und die Anklage erkannten diese Aussage als nicht erwiesen an, was bei der Bemessung der Strafe berücksichtigt wurde.

Das Gericht entschied, dass der Verurteilte Mann weiter im Gefängnis bleiben muss. Gefängniswärter brachten ihn zurück in die Bozner Haftanstalt.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen