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Unerlaubtes Posting

Foto: 123RF.com

Achtung Einbrecher: In vielen Südtiroler Chat-Gruppen werden immer wieder Fotos von verdächtigen Personen und Autos gepostet, um Mitbürger zu warnen. Das ist aber eigentlich nicht erlaubt.

von Lisi Lang

Es gibt sie mittlerweile in immer mehr Gemeinden: Whats-App- und Facebook-Gruppen mit Titeln wie: „Achtung Einbrecher“. Immer wieder hört man in Südtirol derzeit von Einbrüchen und Einbruchsversuchen, das sorgt für Verunsicherung in der Bevölkerung. Viele haben Angst, dass sie die nächsten sein oder die Einbrecher plötzlich in der eigenen Wohnung antreffen könnten. Deswegen bilden sich immer mehr Gruppen, auf Facebook, WhatsApp und anderen Plattformen, die eigentlich nur ein Ziel haben: verdächtige Beobachtungen, Fahrzeuge oder Personen zu melden, um Mitbürger zu warnen.

Nicht selten findet man in diesen Gruppen deswegen auch Fotos von verdächtigen Autos, von Kennzeichen – aber auch Aufzeichnungen von Videoüberwachungskameras oder Fotos, die verdächtige Personen oder mutmaßliche Einbrecher zeigen sollen.

Erlaubt ist das aber nicht, betont der Rechtsanwalt Alexander Kritzinger. „Man darf Fotos machen, aber diese nicht veröffentlichen – außer man verpixelt die Gesichter der Personen, damit diese nicht erkennbar sind“, erläutert Alexander Kritzinger. „Man darf natürlich Fotos machen und kann diese auch den Behörden zur Verfügung stellen, wenn man Fotos aber veröffentlichen will, muss man die Personen darauf unkenntlich machen.“ Das gilt laut Kritzinger sei es für private als auch öffentliche Gruppen und auch für Fotos von Autos oder Kennzeichen – auch hier müssten die Kennzeichen laut Kritzinger gepixelt werden, um diese unkenntlich zu machen.

Noch schwieriger wird es laut Alexander Kritzinger, wenn man das Foto eines jungen Mannes oder einer jungen Frau veröffentlicht, die sich nachträglich als minderjährig herausstellen. „Sollte es in einer Zone aber Einbrüche gegeben haben, kann man Fotos von Personen, die sich verdächtig verhalten haben oder von Kennzeichen aber auf jeden Fall den Behörden für die Ermittlungen weiterleiten“, erklärt der Rechtsanwalt. Aber ein Foto zu veröffentlichen – egal mit welcher Bezeichnung – sei nicht erlaubt. „Für das Teilen oder weiterleiten von derartigen Bildern gilt dasselbe“, erklärt der Rechtsanwalt, auch das ist nicht in Ordnung.

Wer solche Fotos veröffentlicht, kann zivilrechtlich und auch strafrechtlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Selbst wenn man einen Strafbestand filmt, also Aufzeichnungen hat, die einen Einbruch zeigen, dürfte man diese Bilder nicht einfach so veröffentlichen. „Erstens ist diese Person noch nicht verurteilt, zweitens kann man ja nicht genau sagen, was vorgefallen ist – man kann dieses Material also wiederum ungepixelt nur der Polizei weitergeben, wenn man es veröffentlichen möchte, müsste man die Person unkenntlich machen“, unterstreicht der Rechtsanwalt.

Das Prinzip sei immer das gleiche: Man darf Fotos machen, egal ob auf dem Wiesenfest oder am Strand, sollte man diese aber veröffentlichen wollen, müssen andere Personen auf diesen Bildern unkenntlich gemacht werden. Der Rechtsanwalt erklärt die Sachlage anhand eine Beispiels: „Wenn ich das Foto von einer Musikkapelle, die auf dem Wiesenfest spielt, veröffentliche, kann die Musikkapelle zwar erkenntlich sein, aber die anderen Zuschauer müsste ich alle pixeln“, erklärt Alexander Kritzinger.

Zurück zu den Einbrüchen: Der Rechtsanwalt rät, Fotos von verdächtigen Personen oder Fahrzeugen den Behörden weiterzuleiten. Diese könnten die Daten dann abgleichen oder für die weiteren Ermittlungen verwenden. „Veröffentlichen darf man diese Fotos nur, wenn man das Gesicht der Person darauf verpixelt“, unterstreicht Alexander Kritzinger noch einmal.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • @alice.it

    Strafbar macht sich auch, wer Einbrecher bei ihrer Arbeit stört. Man könnte in solch einem Fall vom Räuber wegen entgangener Einnahmen verklagt werden.

  • nobodyistperfect

    Leider stehen Rechtanwälte und Richter inzwischen mehr auf der anderen Straßenseite als auf der Seite des Opfers.

  • nochasupergscheiter

    Wenn ich meine garagentür oder meinen Hof fotografiere und poste kann ich ja nichts dafür wenn da grade Leute herumlaufen, sonst könnte ja niemand mehr irgend etwas fotografieren wo Leute drauf sind… Dann wären 90 Prozent der instagram Fotos rauszunehmen… Also liebe Leute müsst ihr halt nicht auf die Person sondern auf den rutschigen Boden hinweisen wenn ihr das Postet…

  • brutus

    Frage an einen Juristen:
    …ist eine private WhatsApp Gruppe öffentlich????

  • sougeatsnet

    Bin der Meinung, dass Fotos von öffentlichen Situationen durchaus gepostet werden können. Hier muss privat und öffentlich genau unterschieden werden. Da diese Fotos im öffentlichen Raum gemacht werden sollten sie auch gepostet werden dürfen. Unsere Gerichtsbarkeit hat da manchmal komische Vorstellungen, da man damit auch gute Geschäfte macht.

  • andreas1234567

    Hallo zum Wochenende,

    War es nicht eine Zeitlang „Volkssport“ Maskensünder und ähnliche Schwerverbrecher zu fotografieren/filmen und das Material teilweise am Folgetag auf allen möglichen Plattformen wiederzufinden?

    Bilder aus offiziellen Überwachungskameras gab es in diesem Zusammenhang auch gern und oft zu bestaunen..

    Gruß aus luftigen Südtiiroler Höhen

  • vinsch

    ach ja, das Problem sind also die Fotos, nicht die Tat an sich ….

  • romy1988

    Das sind die Folgen, wenn das Land nicht imstande ist, seine Bürger zu schützen. Hier läuft doch einiges schief.

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