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„Zentraler Mehrwert“

Der lokale sanitäre Zusatzfonds für Beschäftigte im Tourismus mySanitour+ konnte im ersten Tätigkeitsjahr bereits mehr als 40.000 Eingeschriebene verzeichnen. Davon sind rund 70 Prozent Saisonbeschäftigte.

Die Anträge um Rückvergütung für Leistungen und Rechnungen betreffend das Jahr 2022 können noch innerhalb 31. Jänner 2023 gestellt werden.

Der lokale sanitäre Zusatzfonds für den Tourismus, mySanitour+, ist vom Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), den lokalen Fachgewerkschaften und dem Nationalen Sanitären Zusatzfond FAST der Federalberghi ins Leben gerufen worden. Kürzlich wurde am Sitz des nationalen Dachverbandes Federalberghi in Rom ein erstes Resümee zusammen mit den Verantwortlichen von mySanitour+ und des Nationalen Sanitären Zusatzfonds FAST gezogen.

„Dabei wurde von beiden Seiten unterstrichen, dass mit mySanitour+ ein zentraler Mehrwert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe geschaffen worden ist“, betonte Walter Largher, Präsident von mySanitour+. Im Jahr 2022 wurden bereits Leistungen für das Jahr 2021 sowohl an Mitarbeitende mit unbefristetem Arbeitsvertrag als auch an Saisonbeschäftigte rückvergütet. Gerade für Saisonbeschäftigte in Südtirol ist das ein absoluter Mehrwert, da im restlichen Staatsgebiet die saisonalen Beschäftigten keine automatische sanitäre Zusatzversicherung haben.

Im Herbst 2021 wurde nach langen Verhandlungen der Sanitäre Zusatzfonds für die Mitarbeitenden im Tourismus in Südtirol gegründet und Mutual Help mit der Organisation und Verwaltung des Zusatzfonds beauftragt. Gleichzeitig wurde auch das Regelwerk der hierfür laut staatlichem Kollektivvertrag vorgesehenen Einzahlungen festgelegt. Zudem wurde in enger Zusammenarbeit mit Mutual Help das Leistungspaket aufgestellt, das von Rückvergütungen (Ticket, Sehhilfen usw.) bis hin zu finanzieller Unterstützung im Falle von Erwerbsunfähigkeit reicht. Den Trägern des lokalen Zusatzfonds war dabei wichtig, das Leistungspaket den spezifischen Bedürfnissen der Zielgruppe anzupassen. So konnte im Unterschied zum Nationalen Sanitären Zusatzfonds für saisonal bzw. befristet Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ein entsprechendes Leistungspaket vereinbart werden. Dies war auch deshalb notwendig, weil in Südtirol rund 70 Prozent der Mitarbeitenden im Tourismus mit einem saisonalen Arbeitsvertrag beschäftigt sind.

Arbeitnehmende mit einem saisonalen bzw. befristeten Arbeitsvertrag müssen für die im Jahr 2022 ausgestellten Rechnungen im Gesundheitsbereich den Antrag um Rückvergütung innerhalb 31. Jänner 2023 an Mutual Help stellen, ansonsten verfällt der Anspruch. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag können die Anträge um Rückvergütung laufend und jederzeit stellen.

Alle weiteren Informationen zum sanitären Zusatzfonds für den Tourismus finden sich auf der Website von mySanitour+ www.mysanitour.it.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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