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Unter die Arme greifen

Hallenbäder und Eisanlagen: Das Land stellt jetzt 3,5 Millionen Euro zur Energiekosten-Abdeckung bereit. Wer wie viel bekommt.

Auf den öffentlichen Hallenbädern und Kunsteisanlagen lasten steigende Energiekosten.

Um diese Steigerungen auszugleichen und eine Schließung der Sportanlagen zu vermeiden, hatte die Landesregierung bereits vor mehreren Wochen grundsätzlich beschlossen, den Gemeinden unter die Arme zu greifen.

Die Landesregierung hat nun die Voraussetzung für eine Abdeckung der erhöhten Energiekosten geschaffen und den Weg frei gemacht für die Zuweisung von insgesamt 3,5 Millionen Euro an 25 Gemeinden für den Betreib von 36 Anlagen: Sie genehmigte den Entwurf für eine neue Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022, die 14. in diesem Jahr, und ermächtigte Landeshauptmann Arno Kompatscher zu deren Unterzeichnung.

Zwei Millionen Euro für Hallenbäder, 1,5 für Kunsteisanlagen

Auf der Grundlage der Zusatzvereinbarung erhalten die Standortgemeinden von Hallenbädern insgesamt zwei Millionen Euro an Landesgeld, um die angestiegenen Energiekosten decken zu können, jene von Eissportanlagen 1,5 Millionen Euro. Die Finanzmittel werden nach festgelegten Kriterien zugewiesen.

So zählen bei den Hallenbädern die beheizte Wasserfläche und die Betriebstage; vorausgesetzt wird, dass die Anlage öffentlich zugänglich und/oder für eine Wettkampftätigkeit homologiert ist. Bei den Kunsteisanlagen wird zwischen Eishallen und Eisplätzen unterschieden.

Bei den Eishallen, denen eine Million Euro zufließen soll, gelten die Publikumsränge und die Betriebstage als Verteilungsschlüssel.

Die für die Eisplätze bestimmten 500.000 Euro werden hingegen im Verhältnis zu Eisfläche und Betriebstagen aufgeteilt. Berücksichtigt werden Eisplätze, auf denen Jugendkategorien Leistungssportaktivität ausüben.

Das Eisstadion in Bruneck

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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