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Steuerfreie E-Bikes

Nachhaltige Mobilität: E-Bikes können laut Agentur für Einnahmen für Mitarbeiter steuerfrei bereitgestellt werden.

Um nachhaltige Mobilität geht es bei den Netzwerktreffen, die Green Mobility in der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG periodisch organisiert.

Am Donnerstag stand beim Treffen in Bozen das Betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) im Fokus.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, Südtirol zu einer Modellregion für emissionsfreie Mobilität zu machen. Um dies zu erreichen, muss jeder von uns Tag für Tag einen konkreten Beitrag leisten“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.

Jeder Betrieb und jedes Unternehmen solle sich deshalb die Frage stellen, wie die eigenen Verkehrsströme und jene der eigenen Mitarbeiter, der Lieferanten und Kunden so nachhaltig und effizient wie möglich gesteuert werden können.

Praktische Umsetzung im Unternehmen

Wenn es um die praktische Umsetzung geht, so bietet das BMM keine Standardlösungen an. „Je nach Unternehmen und Standort sind individuelle, unterschiedliche Maßnahmen denkbar. Grundlage für eine Entscheidung ist jedenfalls eine fundierte Standortanalyse bzw. Mitarbeiterbefragung.

Mögliche Maßnahmen können Investitionen in die Infrastruktur – etwa Radabstellanlagen, Ladesäulen für E-Fahrzeuge am Betriebsgelände, Duschen und Umkleidemöglichkeiten bzw. die Ausdehnung des Homeoffice-Angebotes sein“, erklärt Harald Reiterer, Bereichsleiter von Green Mobility.

Foto: 123RF.com

Gute Nachrichten: E-Bikes für Mitarbeiter steuerfrei zur Verfügung stellen

Von der Agentur für Einnahmen wurde grundsätzlich bestätigt, dass Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ein E-Bike für den Weg zur Arbeit, aber auch für die private Nutzung zur Verfügung stellen, eine Wohlfahrtsleistung erbringen, hieß es beim Treffen.

„Damit fördert das Unternehmen die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und macht auf das Thema der nachhaltigen Mobilität aufmerksam“, erklärt Hannes Kofler vom Bozner Büro Plattner, der im Auftrag der STA eine Interpretation bei der Agentur für Einnahmen angefordert hat.

„Grundsätzlich bedeutet das, dass diese Leistung für die Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei ist. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Mitarbeiter gleichermaßen Zugang zur Sachleistung haben und dass keine direkten Geldmittel fließen“, sagt Kofler.

Für Unternehmen seien die Kosten im Rahmen der fünf Promille der Lohnkosten bzw. bei einer vorhandenen Betriebsordnung unbegrenzt absetzbar. Kofler macht darauf aufmerksam, dass interessierte Unternehmen zunächst eine individuelle Anfrage zur Klärung des Sachverhaltes an die Agentur für Einnahmen stellen sollten. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass ähnlich gelagerte Fälle aus Kohärenzgründen gleich bewertet werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • netzexperte

    „im Rahmen der fünf Promille der Lohnkosten“…“Betriebsordnung“… „individuelle Anfrage zur Klärung des Sachverhalts“

    Bürokratie ohne Ende, so dass sich kaum ein Unternehmen darauf einlassen wird. Zudem gedeckelt und nicht unbegrenzt, und entweder für alle MitarbeiterInnen oder für keinen. Also alles nur heiße Luft.

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