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Die Gruppenvergewaltigung

Zwei Beteiligte der Gruppenvergewaltigung im Mai 2018 in Welschnofen werden am Landesgericht zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Opfer soll 30.000 Euro Schmerzensgeld erhalten.

von Thomas Vikoler

Es ist eines der seltenen Urteile am Bozner Landesgericht zum Tatbestand der Gruppenvergewaltigung. Ein Tatbestand, der für einen Richtersenat unter Vorsitz von Carlo Busato (Beisitzer: Ivan Perathoner und Walter Pelino) in diesem konkreten Fall zweifelsfrei erfüllt wurde.

Es geht um einen Fall, der im Mai 2018 für großes Aufsehen sorgte: Ein damals 27-jährige nigerianische Prostituierte hatte nach einem Aufenthalt vom 2. auf den 3. jenes Monats in einer Wohnung in Welschnofen Anzeige erstattet. „Sie haben mich geohrfeigt und zu ungeschütztem Sex gezwungen. Wir wurde das Handy abgenommen, ich konnte die Wohnung erst in den frühen Morgenstunden verlassen“, gab die Prostituierte zu Protokoll. Später hat die inzwischen in Mailand lebende Frau alle Vorwürfe im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens bestätigt.

Sie war von drei Männern mit dem Auto von Bozen, wo sie ihre Dienste auf dem Straßenstrich in Kampill anbot, nach Welschnofen gebracht worden. Dort sei sie, gewissermaßen im Turnus, nacheinander von ihnen vergewaltigt worden, erklärte die Prostituierte.

Infolge ihrer Anzeige wurden vier Männer – in den Provinzen Belluno und Brescia lebende Bauarbeiter aus dem Kosovo im Alter  zwischen 27 und 43 Jahren – unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Gegen drei von ihnen erhob die Staatsanwaltschaft Bozen Anklage, das Verfahren gegen den vierten Tatverdächtigen wurde eingestellt (er ist inzwischen aus Italien ausgewiesen worden).

Gestern wurde für zwei der Angeklagten das Urteil verkündet: Einer der Bauarbeiter wurde zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen Gruppenvergewaltigung und Raub des Handys der Prostituierten verurteilt (es gab einen Freispruch vom Vorwurf der Freiheitsberaubung und Körperverletzung). Der zweite erhielt eine Haftstrafe von vier Jahren, allein zum Tatbestand der Gruppenvergewaltigung. Zu den anderen Vorhaltungen wurde er freigesprochen und bekam allgemein mildernde Umstände zugestanden.

Dem Opfer sprach das Gericht ein Schmerzensgeld in der Höhe von 30.000 Euro zu, das zum Teil bereits bezahlt worden ist.

Im Verfahren gegen den dritten mutmaßlichen Täter, das in der Vorverhandlung behängt, soll am 16. Dezember, ebenfalls in einem verkürzten Verfahren, ein Urteil ergehen. Seine Verteidiger haben allerdings ihr Mandat niedergelegt, ein Pflichtverteidiger ist ernannt worden.

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